Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- 3 Jahrgang = Schaltjahr 5605 (1844)
- Date
- 1844-01-01
- Page
- Seite 42 (sequence 103)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/2609281-3184080--0581-3184690- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
42 Rückblick auf Genügendes entgegnet; dagegen gestatte ich mir, Holland anzuführen, wo das Zeugniß der in den höchsten Aemtern Angestellten für sie spricht. Sie haben dort in der Armee gedient, und sind dazu vollkommen befähigt gewesen, sie haben dort die höchsten Staatsämter bekleidet und überall gezeigt, daß sie würdig sind der Nation anzugehören. Freilich bei uns mangelt eine solche Erfahrung; aber haben Sie ihnen die Gelegenheit gegeben, haben Sie ihnen die Bahn eröffnet, Staatsämter zu erlangen, haben Sie ihnen Gelegenheit gegeben, Theil zu nehmen an Verhandlungen über öffentliche Angelegenheiten? Aber gebrauchen wollen Sie sie. Sie können Theil an den Vereinen für Wohlthäcigkeit nehmen, man verleihet ihnen Titel und Namen von Seite der Regierung, man nimmt mit Vergnügen ihr Geld, aber die Ehrenrechte will man ihnen nicht geben, das Recht, ihren Lebenserwerb zu suchen, wo sie ihn finden können, sollen sie nicht haben! Eine eigentümliche Zusammenstellung! Daß die Einwohner der Städte Dresden und Leipzig sich beschwert fühlen, allein die Juden in ihren Mauern zu beherbergen, ist eine Sache, die in dem Augenblick nicht vorliegt. Ich verlange nicht, daß sie in Dresden und Leipzig bleiben sollen; ich habe mich immer dafür ausgesprochen, daß man sie emancipire. Man lasse sie dahin ziehen, wo sie Erwerb finden. Man wünscht sie nach und nach zu vervollkommnen. Ja wohl, sie sollen schwimmen lernen, aber nicht in das Wasser gehen. Ferner sollen sie noch erst passende Mitglieder der bürgerlichen Gesellschaft werden, ehe man sie aufnehmen will. Diese Ansicht wäre richtig, wenn sie nicht schon Mitglieder derselben wären. Sie sind schon Mitglieder unserer Gesellschaft, und es handelt sich nur darum, ihnen die Rechte der Gesellschaftsmitglieder einzuräumen, die ihnen gebühren, und sie nicht wie Parias zu behandeln. Es gehört das Recht, sich zu nähren und zu leben, zu den allgemeinen Menschenrechten, und wenn man ihnen dieses streitig macht, so gibt es keinen andern Grund, als den jenes Ministers auf die Vorstellung eines Bittenden, welcher behauptete, er könne