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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1844-01-01 · 3 Jahrgang = Schaltjahr 5605 (1844) · p. Seite 20

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
3 Jahrgang = Schaltjahr 5605 (1844)
Date
1844-01-01
Page
Seite 20 (sequence 81)
Language
German
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20 Rückblick auf und noch hat sie kein Vorwurf der Säumigkeit in Erfüllung dieser Pflichten getroffen." — Außerdem gaben fast alle Zeitungen der Rheinprovinzen leitende Artikel, in denen sie die Emancipation der Juden aufs kräftigste verfochten. Wohlweislich aber hatten sich die Israeliten selbst bei diesen Manifestationen des Volkes aller Mitwirkung enthalten, um so die öffentliche Stimme rein durch sich selbst wirken zu lassen. Nur in Betreff eines einzelnen Umstandes, der Zulassung der rheinischen Israeliten zu Gemeindeverordneten, die in einem vorliegenden Gesetzentwurf negirt war, richtete das israelitische Konsistorium zu Crefeld eine Bittschrift an den Landtag. Die Debatten selbst fanden in drei Pulsen statt. Der §. 48. der zur Berathung vorliegenden Kommunualordnung schloß die Juden von den G e m e i nd e - A e m rer n aus. Der Ausschuß entfernte diese Ausschließung und amendirte den §. so: „Die Gemeinderäthe und Stellvertreter werden durch die zur Ausübung des Gemeinderaths Befähigten aus ihrer Mitte gewählt." Der Referent wies nach, daß durch diese Ausschließung von Gemeindeämtern ein Recht genommen wurde, was die Juden schon über 30 Jahre ausüben, und nach einer langem Verhandlung wurde der§., wie ihn der Ausschuß vorgeschlagen, mit 51 gegen SS Stimmen angenom menen. Der §. 68. desselben Kommunualordnungs-Entwurfes lautete: „Gemeindevorsteher müssen sich zur christlichen Religion bekennen." Der Ausschuß trug auf Streichung des §. an. Nach einer kurzen Debatte wurde die Streichung des §. mit 63 gegen IS Stimmen genehmigt. Endlich kamen in der 46. Plenarsitzung die beiden Anträge zur Verhandlung: die Aufhebung des s. g. Napoleonischen Judendekrets vom 17. März 1808 (das seit 1818 in Frankreich aufgehoben ist,) und die wirkliche Gleichstellung der Juden mit den übrigen Einwohnern des Staates in politischen und bürgerlichen Rechten. Die Debatten waren ausführlich, und heben wir nach dem Bericht der allg.

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