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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1844-01-01 · 3 Jahrgang = Schaltjahr 5605 (1844) · p. Seite XXXV

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
3 Jahrgang = Schaltjahr 5605 (1844)
Date
1844-01-01
Page
Seite XXXV (sequence 36)
Language
German
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XXXV land, dem Großherzogthume Holstein und Lauenburg und dem Fürstenthum Cu t i n ebenfalls franko aufgegeben werden. 6. Ist der Frankirungs - Zwang aufgehoben, nach Frankreich, Algier, Großbritannien, den engl. Besitzungen und Colonien; Jamaika, Canada, Neubraunschweig, Neuschottland, Pr. Eduard-Insel, Neuland und vieo versa. 6. nach Seres, Salonich und Eoustantinopel, über Belgrad. Durch Hofkammerdekret von 29. Jänner 1844, — in Wirksamkeit seit 1. April d. I., durch welches zugleich das Porto für die Briefe zwischen Oesterreich und der Moldau und Wallachei) ermäßigt wurde. Diesem gemäß hat der Frankaturs-Zwang einstweilen noch bei der Correspondenz aus Oesterreich nach Spanien, Portugal und Gibraltar, dann bei jenen nach den überseeischen Ländern (mit Ausnahme der vorerwähnten engl. Colonien) fortzubestehen, und es müssen die Gebühren für die Briefe nach erstere bis zur spanischen Grenze, für letztere bis zum Ausschiffungsorte entrichtet werden. Die fremden Porto und Transttogebühren für die unfrankirt einlangende Correspondenz sind n) aus Frankreich und Algier mit 20kr. > - Großbritannien - 26 kr.^für die einfachen c) - den engl. Besitzungen u. Colonien - 47kr.^/s Loth wiegenä) , den andern überseeischen - - 43kr./den Briefe festv) - Spanien, Portugal u. Gibraltar - 20 kr.^ gesetzt. - Belgien und Luxemburg - 20kr.) Briefe unter Nekommandatiyn müssen ganz frankirt werden. 7. Nach Preußen und jenen deutschen Bundesstaaten wo k. preußische Post-Aemter bestehen, (durch das hohe Hofkammerdekret v. 21. Januar 1844). Das gemeinschaftliche Porto ist für einen einfachen Brief bis 10 Meilen 6 kr., über 10 Meilen 12 kr., und außerdem ein Portozuschlag von 6 kr. für Preußen. Außerdem kommt noch größtentheils^ ein Transitzuschlag von 6oder10 kr. zu entrichten; für schwerere Postsendungen ist eine eigene Progressions-Tabelle. Auch sind die Poftverbindungen vermehrt worden; endlich, 8. nachdem Königreiche Sardinien, durch das hohe Hofkammerdekret vom 27. April 1844, demzufolge wurden im Interesse der Bewohner beider Staaten die Postverbindungen vermehrt, und hat seit 1. Juni der bestandene Grenz-Frankaturs-Zwang aufgehört und ist für den einfachen Brief außer dem internen Portogebühr noch 3 kr.. 6 kr. oder 7 kr. nach drei verschiedenen Rayons, an Porto zu entrichten.

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