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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1843-01-01 · 2. Jahrgang = Jahr 5604 (1843-1844) (1843) · p. Seite 116

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
2. Jahrgang = Jahr 5604 (1843-1844) (1843)
Date
1843-01-01
Page
Seite 116 (sequence 113)
Language
German
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116 Pia dcsideria der ein besseres Nachdenken nicht aufkommen läßt. Samuel und Jsak sind Goldarbeiter und Buchbinder geworden, darum müssen Nathan und Joachim dasselbe werden. Flüchtig wird über die entscheidende Lebensrichtung entschieden, und in den wenigsten Fällen wird sie einer von verschiedenen Standpunkten ausgehenden Beleuchtung unterzogen. So versteht es sich doch wohl von selbst, daß bevor noch die Ehrenhaftigkeit und der Vortheil eines Handwerks in Anschlag gebracht werden, der innere Beruf — Fähigkeit und Neigung—zu prüfen komme. Wie thöricht wäre es z. B. einen blödsichtigcn Knaben zum Uhrmacher, einen körperlichschwachen zum Schmied oder Schlosser, einen geistesstumpfen zum Mechaniker zu bestimmen. Abgesehen hievon, erschiene es für Israeliten besonders ehrenwerth, körperlich schwere Professionen zu erwählen, um immer mehr dem Vorwurfe der Scheu vor körperlicher Anstrengung tharsächlich zu begegnen; so wie auch diejenigen Handwerke zu betreiben, welche bisher gar nicht oder nur selten von Israeliten betrieben worden sind; doch ist es noch immer mehr die Art des Handwerksbetriebs als die Wahl desselben, welche ehrt oder verunehrt. Sehr viele Umstände sind es, welche schon einzeln, oder je nachdem sie mehr oder minder Zusammentreffen, über die Rentabilität eines Gewerbs entscheiden, als da sind: größerer Verbrauch, Bestellungen im In-und Auslande, geringere Concurrenz, Mangel an Ausbildung bei den bisherigen Arbeiten, eingeführte bessere Bezahlung u. s. w. Wer sich hierüber gehörige Nachweisungen verschaffen kann, um sie bei Erwählung eines Handwerks für sich oder die Seinigen zu Rache zu ziehen, wird mit jenem Bedacht zu Werke gehen, der die Wahl eines Lebensberufs gewiß in Anspruch nimmt. Nicht unwillkommen dürfte aber eine Uebersicht der verschiedenen im Vaterlande üblichen Gewerbe und zwar nach gesetzlich begründeter Eintheilung in zünftige, unzünftig beschränkte und freie Beschäftigungen, so wie die dazu

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