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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1843-01-01 · 2. Jahrgang = Jahr 5604 (1843-1844) (1843) · p. Seite 60

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
2. Jahrgang = Jahr 5604 (1843-1844) (1843)
Date
1843-01-01
Page
Seite 60 (sequence 60)
Language
German
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…/2609281-3184078--0308-3184416
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CO Kurze Geschichte der israelitischen schon so weit vermehrt, daß es die hohe Landesregierung für angemessen und nothwendig erachtete, aus der Mitte derselben Vertreter wählen zu lassen, welche als Organ zwischen den hohen Behörden und den hiesigen israelitischen Einwohnern dienen sollten, jedoch ohne daß diese deshalb eine Gemeinde bilden durften. Die einzige Realität, welche die hiesigen Israeliten aus früherer Zeit her besaßen, war der vormalige Begräbnißplatz in der Roßau Nro. 50, bei dem sich auch einige Zimmer zur Aufnahme armer Kranken befanden, und der noch bis zum Jahre 1784 zu seiner früheren Bestimmung gedient hatte. Auf Befehl des Kaisers Joseph H. aber mußten in diesem Jahre alle Friedhöfe außerhalb der bewohnten Orte angelegt werden, und die hier tolerirten Israeliten erkauften daher einige Grundstücke zwischen der Nußdorfer- und Währinger- Linie, wo sie seitdem ihren Begräbnifiplatz haben. Da sie diesen Ankauf aus eigenen Mitteln bestritten und keinen Vorschuß dazu aus dem Religionsfonde erhielten, blieb auch der frühere Friedhof nebst dem dabei befindlichen Gebäude ihr Eigenthum, und letzteres erhielt nun die ausschließliche Bestimmung als Krankenhaus. Als Gründer desselben wird Samuel Oppenheimer betrachtet, der zum Anfänge des vorigen Jahrhunderts hier lebte, und in großem Ansehen stand. Das Eigenthumsrecht auf die genannte Realität, welche den im Jahre 1670 aus Wien vertriebenen Juden gehört hatte, war in seine Hand gelegt worden, und er hatte das bei dem Gottesacker befindliche Gebäude zur Aufnahme von Kranken Herrichten lassen. Die hiesigen Israeliten lösten in der Folge (im Jahre 1788) das Grundstück nebst dem dabei befindlichen Gebäude von den O ppenheimer'schen Erben gegen eine Abfindungssumme von 2250 fl. ein, und wurden durch einen Regierungsbescheid vom 17. Februar 1792 als Eigenthümer desselben erklärt. Die einzigen Mittel zur Unterhaltung des Spitals wa-

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