Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- 2. Jahrgang = Jahr 5604 (1843-1844) (1843)
- Date
- 1843-01-01
- Page
- Seite 51 (sequence 52)
- Language
- German
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51 Jahr 1LL2. Zn keinem europäischen Staate wurde aber die Frage über die Stellung der israelitischen Glaubensgenossen im verflossenen Jahre so lebhaft debattirt, als in Preussen. Ueber die Denkungsweise des erlauchten Königs selbst kann wohl kein Zweifel sein, da er auch im verflossenen Jahre ausgezeichneten Personen unsers Glaubens Orden und Titel errheilt hat, z. B. mehreren Aerzten den Titel Sanitätsrath, und die Wahl eines Juden in die königliche Akademie der Wissenschaften bestätigte. Während aber im vorhergegangenen Jahre ein neues Gesetz in Aussicht gestellt worden, verkündete das verflossene Jahr die Emanirung als ganz nahe. Zugleich aber verbreiteten sich Gerüchte, daß das Gesetz einen ganz eigenthümlichen Standpunkt einnchmen würde, nämlich die Erhaltung der jüdischen Nationalität zum Prinzip erheben würde; von hieraus solle die Militärpflichtigkeir aufgehoben, den jüdischen Gemeinden ausgedehnte Corporationsrechte ertheilt, darum aber diese in völlige Jsolirung gebracht werden, indem eigene Schiedsrichter, eigene Vertretung bei den Magistraten u. s. f. sie von der städtischen Commune toslösen sollten. Die preussischen Israeliten, ihr Heil allein in bürgerlicher Gemeinsamkeit mit ihren christlichen Brüdern findend, erhüben sich wie ein Mann, und legten unterthänigste Petitionen, in denen sie die Militärpflichtigkeit zu behalten und jede Jsolirung von ihren Mitbürgern zurück zu weisen mit den kräftigsten Worten als ihre einstimmige Gesinnung aussprachen. So sandten an 80 Gemeinden eine gemeinschaftliche Petition, vom Schreiber Dieses verfaßt, an des Königs Majestät; nicht weniger langten Separatpetitionen des israelitischen Consistoriums zu Trier, der Gemeinden im Regierungsbezirk Brombeg, des Landrabbinats von Westphalen, der Gemeinden zu Gumbinnen, Simmen u. s. f. an. Seine Majestät beantworteten diese Petitionen huldvoll, jedoch so, daß die gedachten Befürchtungen bestätigt wurden, da die oben bezeichneten Ideen als wirklich im Gesetzentwurf vorhanden sich heraus stellten. Namentlich sprach sich dies in folgendem Ministerralrescript an mehrere der Gemeinden aus: 3 *