Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- 1 = Jahr 5603 (1842-1843) (1842)
- Date
- 1842-01-01
- Page
- Seite 76 (sequence 131)
- Language
- German
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76 ttefeet einige neuere wohlthätige Veranstaltungen einer genaueren Kontrolle den dießfalligen frommen Wünschen anzureihen, da. eine größere Strenge gegen den — zumal professionellen — Bettler sich vielleicht durch größere Milde gegen das nützliche und betriebsame Individuum ausgleichen ließe. Der Pensionsfond für hiesige israelitische Bethausbeamte. Die Idee zu einem solchen Fonde entstand aus der Betrachtung, daß verdienten Männern, welche ihr ganzes Leben der Erbauung oder Belehrung der Gemeinde widmen, billiger Weise die Sorge abzunehmen sei, ihre Hinterbleibenden dem Mangel preisgegeben zu sehen. Aus welchem Anlaß dieselbe erwuchs, gehört wohl kaum hierher, und es genügt zu bemerken, daß schon vor vielen Jahren eine ähnliche Idee angeregt ward, und selbst eines der angesehensten und verdientesten Gemeindeglieder schriftlich einen Beitrag von 1000 fl. zu solchem Zwecke gezeichnet hatte. Die betreffende Schrift ward im Jahre 1834 von dem damaligen Actuar bei Uebernahme des Archivs unter vielen andern Schriften aufgefunden und der Gegenstand dadurch neuerdings in Anregung gebracht. Der Erfolg war ein glücklicher, indem das gedachte Gemeindeglied edelmüthig genug war , nicht nur gegen die Nechtsgültigkeit jener Schrift keinerlei Einwendung zu erheben, sondern den gezeichneten Betrag in 2i/zJn:o.centtgen Bethausobligationen sogleich zu erlegen. Dieser kleine Fond erhielt bald eine Vermehrung, indem derselbe Aetuar zu gleichem Behufe ein ganzes 500 f£ Loos des k. k. Änlehens von 1834 zum Gedächtnisse seines eben verstorbenen Vaters hinterlegte, auch kurz darnach sich entschloß, die Aetuarsgeschäfte zu Gunsten dieses Fonds zu versehen, so daß die daran geknüpften Emolumente von jährlichen 500 fl. C.-M. in denselben fließen sollten, was auch drei Jahre hindurch geschah. Mittlerweile vergrößerte sich der Fond durch kleinere Gedächtnißstistungen (d. i. zur namentlichen Erwähnung verstorbener Verwandten bei dem Gottesdienste für die Hingeschiedenen), freiwillige Abzüge von den Gehalten der Bethausbeamten selbst (etwa 4pCt.), Spenden im Bethause, Zinsen, und andere Zuflüsse, bis daß größere Widmungen und Gedächtnißstistungen, namentlich von Seite des zuvörderst gedachten ersten Wohlthäters dieses Fonds,