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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1842-01-01 · 1 = Jahr 5603 (1842-1843) (1842) · p. Seite 44

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
1 = Jahr 5603 (1842-1843) (1842)
Date
1842-01-01
Page
Seite 44 (sequence 101)
Language
German
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Rückblick auf 44 Universitä degli EbreQ der Regierung gegenüber repräseirtirt, da dies nicht durch ihre eigenen Glieder geschehen kann. ES ist den Israeliten im Kirchenstaat die Erwerbung des Grundeiczenthums untersagt, wenn auch einige Wenige das Gesetz dadurch umgehen, daß sie unter fremden Namen Güter kaufen. Die im Ghetto gelegenen Häuser gehören nun größtentheils Korporationen und Wohlthätigkeitsanstalten, welche dieselben meist zu geringen Preisen erworben haben. Die israelitischen Welcher aber haben sie gewissermaßen in Erbpacht. Denn sie können nicht gezwungen werden, ihre Wohnungen zu verlassen, wenn sie den Pachtbedingungen regelmäßig Nachkommen. Die Zahl der in den ältern Provinzen des Kirchenstaats befindlichen Zsraeliten beläuft sich auf ungefähr 6700. Von diesen kommen auf die Stadt Rom 4500, auf Ankona 1800, während die iibrngen 400 auf Bologna, Perugia, Spoleto, Terni u. s. w. sich vertheilen , wo kein Ghetto eingerichtet ist. Das vormalige «Herzogthum Urbino zählt gegen LI 00, nämlich Sinigaglk^ der Schauplatz der besuchtesten Messen Italiens, 500, Pesaro4-00; Urbino selbst, welches jetzt auf keinen bedeutenden Verkehr wehr Anspruch machen kann, obgleich neue, vortreffliche Straßen ihm von seiner thronenden Höhe aus die Verbindung mit Toskana erleichtern, nur 150; der Rest in dem abgelegenen Geb Lrgsstädtchen Gubbio. Die ferraresische Provinz hat etwa 2 250 aufzuweisen, von welchen 1800 auf die alte Hauptstadt der Este, 300 auf Lugo, 150 auf Cento kommen. Beinahe alle lviDmen sich dem Handel und Gewerbe, und in Rom selbst ziehen sie immerfort als Hausirer durch die Straßen, während die Weiber zum Ausbessern der Kleidungsstücke in die Häuser gehen. Die Zahl der Reichen ist nicht groß, die der Armen unvechlltnißmäßig. Bürgerliche Rechte genießen sie nirgends und sind folglich von Aemtern, welche sie auch sein mögen, ausgeschlossen, wie sie denn überhaupt blos geduldet sind und ursprünglich zum römischen Volke in einem Vasallenverhältniß stehen. Ebenso wenig können sie inländische Universitäten besuchen, um z. B. den medizinischen Doktorgrad zu erhalten, da auf den hohen

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