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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1842-01-01 · 1 = Jahr 5603 (1842-1843) (1842) · p. Seite XLI

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
1 = Jahr 5603 (1842-1843) (1842)
Date
1842-01-01
Page
Seite XLI (sequence 40)
Language
German
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\Ll einschlußig, werden voll der Porto-Gebühr nach dem Werthe frei gelassen. 2. Bei Sendungen im angegebenen Werthe über 20 fl., werden für jedes Pfund des Gewichtes 2 fl. des angegebenen Wcrthes von der Porto-Gebühr nach dem Werthe freigelassen. Beispiele: i Packet 8 Loch schwer, 20 fl. Werth, auf 50 Meilen. 1. Gewichts-Porto . . . 10 kl 2. Werths-Porto . . . — 5. Recommandations-Geb. 6 "l? kr Die Anwendung des Werth - Porto unterbleibt, weil der Werth der Sendung 2O fl. nicht übersteigt. 1 KisteWerth 150 fl., 80 Pfund schwer, auf 50 Meilen 1. Gewichts - Porto . 5 fl. 20 kr. 2. Werth-Porto - - — — — 5. Rccommandat.-Geb. — 6 kr. 5 fl. 26 kr. Da für 80 Pfund Gewichts 160 fl. Werth frei sind so kommt auch hiev ein Werth - Porto nicht einzuheben. 1 Kiste: Werth 500 fl., Gewicht 49*/^ Pfund auf 50 Meilen. 1. Gewichts-Porto . 4 ft. 10 kr. 2. Werth - Porto von 200 fl. ... — 28 — 5. Recommandat. - Geb. — 6 — 4 fl. 44 kr. Für 49»/- Pfund entfällt gleich wie 50 Pfd. ein von dem Werthe freizulassender Betrag von 100 fl. — somit ist der Werth-Porto nurvon 200 fl. zu berechnen. — Für Sendungen von Büchern, Broschüren, Musikalien, roher Seide, von Haar- und Federwild wie auch anderem Geflügel, dann von Austern*und Fischen im Gewichte über 8 Loth sind nur % der tariffmaßigen Porto - Gebühr nach dem Gewichte (tz38) zu entrichten, wofern das Gewicht jedes einzelnen Colli 80 Pfd. nicht übersteigt. In Absicht auf die Porto-Gebühr nach dem Werthe solcher Sendungen, gilt die bei Waaren und sonstigen Effekten ausgedrückte Bestimmung, ganz dieselben^Bestimmungen gelten für die Bemessung der Gebühr, für das Uebergewicht des Gepäckes der mit der Fahrpost reisenden Personen. — " Für die Zustellung einer Fahrpost-Sendung, ist eine Gebühr von 2 kr., für die Zustellung eines Aviso-Zettels dagegen die Gebühr von 1 kr. zu entrichten. Für die Zurücksendung der Fahrpost-Sendungen, deren Abgabe an den Adressaten nicht bewirkt werden konnte, ist die Halste der tariffmaßigen Portogebühren zu entrichten, die Fälle ausgenommen, wenn der Inhalt in Schriften oder Mustern ohne Werth besteht, welch letztere keinem Retour-Porto unterliegen. v

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