Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Zweite Folge - dritter Jahrgang 5628 (1867-1868) (1868)
- Date
- 1868-01-01
- Page
- Seite 271 (sequence 306)
- Language
- German
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271 rituelle Entscheidung angegangen. Der Herr Doktor, der dem polnischen Klienten im theologischen Wissen weit nachstand, runzelt die Stirne und erklärt irgend eine Handlung für unerlaubt, die nach dem Religionsgesetze vollkommen erlaubt ist. Der Pole macht ihn auf den Schnitzer aufmerksam, treibt den Rabbi Doktor in die Enge, bis ihm dieser gestehet, er habe sich das Ding nicht recht überlegt, doch sei es ja immerhin besser eine Handlung zu unterlassen, deren Erlaubtheit nicht sogleich in die Augen springe. Darauf der Pole: Erlauben Sie mir Ihnen ein Geschichtchen zu erzählen: Bei uns in Galizien lebt ein reicher Jude auf einsamer Kreczma (Gasthaus). Dieser Mann läßt täglich viele Hühner und Gänse schlachten, und da kann es nicht fehlen, daß manche krankhafte Thiere Vorkommen, deren Genuß ohne Consultirung des Rabbiners verboten ist. Tagtäglich muß demnach ein Bote zu dem benachbarten Rabbiner Körbe mit Fleisch tragen, um es der Revision unterziehen zu lassen. Das wird zuletzt dem Manne lästig, und er bittet den Rabbiner, ihm einen im Talmud bewanderten Mann zu empfehlen, der .auf der Kreczma wohnen und zur Hand sein möge, um das Speisegesetz zu überwachen und alltägliche Vorfälle nach der Vorschrift abzuurtheilen. Sollte sich einmal ein schwieriger Fall ergeben , so könne man ja zu dem Rabbiner selber schicken. Der Rabbiner aber mag eben keinen alter ego entsenden, und sagt dem Landmanne, um ihn los zu werden: Haltet Euch einen Hund, Ihr wißt ja, die Hunde haben nach Bericht der Bibel wider die aus Aegypten ziehenden Juden ihre Zunge nicht gereckt, daher zur Belohnung an-