Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Zweite Folge - dritter Jahrgang 5628 (1867-1868) (1868)
- Date
- 1868-01-01
- Page
- Seite 234 (sequence 269)
- Language
- German
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234 tonomie von vornherein feststelle, hat mit dem Meritorischen der Frage nichts zu schaffen. Denn ein Curatorium ad hoc geschaffen, würde hier den dort dem Consistorium eingeräumten Platz auszufüllen haben. Uebrigens aber wurde ja an die Hilfe des Staates in materieller Beziehung doch hauptsächlich nur insofern gedacht, als demselben ein Dispositionsrecht über die aus jüdischen Leistungen hervorgegangenen Landesmaffefonds gebührt, ein Moment, welches selbst jene wenig begründete Besorgniß bedeutend abschwächt. Kann das Unternehmen ohne sonstige Staatshilfe zu Tage gefördert werden, so wird allerdings damit jedem diesfälligen Bedenken Rechnung getragen sein. Daß aber unter allen Umständen die confessionelle Autonomie voranzustellen sei, wird gewiß allseitig zugegeben. Ein weiteres Bedenken wurde gegen die Verlegung des Seminarssitzes nach Wien rege gemacht, ohne aber daß die dafür sprechenden vorerwähnten Gründe entkräftet worden wären. Ohne hier des Weitern darauf einzugehen, sei es doch erlaubt auf zwei sprechende Thatsachen hinzuweisen. Auch die im ganzen Reiche zerstreuten, und "in der Residenz nicht einmal übermäßig vertretenen Protestanten haben den Sitz ihrer theologischen Lehranstalt nach Wien verlegt; die französische Rabbinerschule aber, die seit Decennien ihren Sitz in Metz hatte, wurde nach langen Deliberationen — nach Paris verlegt. Eine andere Ansicht trat darin hervor, daß die aus verschiedenen Kronländern einzuberufenden Delegationen nicht erst zur Berathung der Fragen der inneren Organisation