Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Zweite Folge - dritter Jahrgang 5628 (1867-1868) (1868)
- Date
- 1868-01-01
- Page
- Seite 62 (sequence 97)
- Language
- German
- Belongs to
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62 ranzsteuer wurde nicht aufgehoben, die jüdische» Schulen bestanden nach wie vor und fügen wir hinzu, stehen größtentheils noch heute auf demselben Standpunkte, auf dem sie damals gestanden sind; es wurden keine Phalansteres errichtet. Aber auch die Beschlüsse des Kaisers kamen nicht ganz zur Ausführung. Man ging im Laufe der Zeit davon ab eine Normalzahl für die jüdischen Familien in Galizien festzusetzen, was der Kaiser früher, wie berichtet wurde, selbst nicht zugeben wollte. Die Kleidertracht ist bis auf den heutigen Tag geblieben. Hingegen wurde energisch die Maßregel ins Leben gerufen, die Juden zur persönlichen Militärdienstleistung herbeizuziehen. An den Hofkriegsrath rescribirte der Kaiser „Ohne weitere Modalität soll der Jud, als Mensch, als Mitbürger des Staates zu allem demjenigen verwendet Werden, was jedem andern obliegt; seine Religion wird dadurch nicht gekränkt, weil ihm freigelassen werden muß, das zu essen, was er will und er zu nichts anderem am Sabbat verhalten werden muß, als was die Noth fordert und was auch ein Christ am Sonntag zu thun schuldig ist." Die Maßregel, die anfänglich blos für Galizien berechnet war, wurde dann für alle deutsch-slavischen Länder adoptirt und in den verschiedenen Provinzen, wo Juden wohnten, erschienen gleichlautende Kreisschreiben der betreffenden Behörden: „Damit die in diesem Königreiche rc. so zahlreiche jüdische Nation gemeinnütziger gemacht und ihr zugleich die Gelegenheit verschafft werde, sich ebenfalls für das