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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1867-01-01 · Zweite Folge - zweiter Jahrgang 5627 (1866-1867) (1867) · p. Seite 150

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Zweite Folge - zweiter Jahrgang 5627 (1866-1867) (1867)
Date
1867-01-01
Page
Seite 150 (sequence 254)
Language
German
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IRI
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150 arbeit verrichtet. Wenn aber derselbe Mann zentnerschwere ' Lasten unter dem Schweiße seines Angesichtes von dem Erdgeschoße in das vierte Stockwerk seines eigenen Hauses schleppt, so hat er nicht gearbeitet, ist kein Sabbatschänder und geht frei aus. Denn nicht der Fall selbst, nicht die unmittelbare Anschauung der Aktion, sondern die Gesetzesformel entscheidet über den Begriff der Arbeit und Sabbatverletzung. Nun soll aber die Religion vorzugsweise durch die Macht der Ideen wirken, der Kultus der verständliche und angemessene Ausdruck dieser Ideen sein, die Form den Inhalt wirklich zur Manifestation bringen — was natürlich im Wege der Nechtsdialektik ganz unmöglich ist. Wie soll die Idee der Sabbatfeier das Herz ergreifen, ,wenn sie in der konkreten Welt das Lasttragen für keine Arbeit erklärt, und die unscheinbare Fingerbewegung, die zum Umbiegen der Nadel erfordert wird, für eine schwere Sabbatschändung hingestellt wird? Wird aber auf diese Weise der religiösen Idee ihr adäquater Ausdruck entzogen, so tritt auch gar bald der Kern der Religion so sehr hinter die Ringmauer der Formeln zurück, daß es schwer ist, bis zu jenem vorzudringen. Liest man den Kodex, so ist einem zu Muthe, als käme man vor lauter Präservativen niemals zur eigentlichen Tendenz, vor Zäunen zu keinem Garten, vor Vorposten zu keinem Hauptquartier, vor Hülsen und Schalen zu keinem Kerne. Daneben aber stehet das volle, frische Leben, das sich denn doch zuweilen seiner Unabhängigkeit bewußt wird, und welches denn doch auf unmittelbares Verständniß, auf Erfassung des Inhaltes, auf Emanzipation von der Formelherrschaft dringt. Der Kodex ist eine weite, unabsehbare dürre Steppe, wo nichts als Statuten fortkommen. „Erlaubt — verboten," „schuldig — unschuldig." wechseln in

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