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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1867-01-01 · Zweite Folge - zweiter Jahrgang 5627 (1866-1867) (1867) · p. Seite 27

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Zweite Folge - zweiter Jahrgang 5627 (1866-1867) (1867)
Date
1867-01-01
Page
Seite 27 (sequence 131)
Language
German
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27 samb Juden, die noch der ganzen Juden gemain nichts geben oder nicht einichen gehorsamb nit wollen laisten. Zürn Andern wann es sich etwa zuetriege, daß ein Christ mit einem Juden unzufrieden wurde, daß dieselbige erstlich mit der Klag für die obemelte zwei Geschworene auß unser beeden schnellen, sollen füerkhumben und von derselbigen alle Pilliche außrichtung beschehen solle, damit Ew. fürstl. Durchl. oder derselben nachgesetzte Obrigkeit nicht behelligt wurde, da aber am oder dem andern theil der beschaid nit gefiele, soll Ihnen die Apelation in alweg ahn Orth und endt dahin Ew. fürstl. Durchl. die genedigste Verordnung thuen werden beuor stehen. Zum 3. dieweil es unser Handirung ist,, das wir Juden auf Pfänder leihen vmb Interesse, gleichwoll jetzt dieser Zeit der wenigist thail vnß Juden versetzt wird, auch der maiste Theil neue Claid und dieselben villmahls nit nur Ein Jar, sondern 3 oder 4 Jar verstehen bleiben, ehe man es lest, auch osftmals gar verstehen lässt , daß alsdan die Claider gar verdorben und ale schabenmäßig werden, daß wier vnsere Hauptsuma, die wier darauf geliehen, khaum halb daraus bekhomen, dadurch wier und fürnemblich bey ietzigen theuern Zeit zu großen merkhlichen schaden khumben, dieweil dan zu Prag und andern Orten die Juden diese Freyheit haben,' was Jar und tag versteht und nit gelest wird, daß sie dieselbige Pfänder frey macht zum verkhauffen haben, demnach so gelanget an Ew. fürstl. Durchl. als an vnsern genedigsten Landesfürsten und Herrn Unser vnderthänigstes höchstes ansinnen und bitten Ew. fürstl. Durchl. die wollen aus fürstl. Müdigkeit dise gnad erzaigen und vns obbegerten Freybrisf sambt denselben Freyhaiten benebenst auch oben benannten 3 Punkte, - darin zugleich milbegriffen und einverleibt werden in die be-

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