Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Zweite Folge - zweiter Jahrgang 5627 (1866-1867) (1867)
- Date
- 1867-01-01
- Page
- Seite LXIII (sequence 95)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2609281-3183019--6448-3183470- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
— LXIII - Stimme dagegen erheben, wenn wieder ein Portefeuille in die Hände eines Anhängers alten Bundes käme. Was ließe sich unter solchen Umständen Nenneuswerthes aus der Legislation erzählen. Höchstens wäre das kaiserliche Dekret über die Naturalisation in Algerien zu registriren. Es lautet: Alle Eingebornen können unter folgenden Modalitäten naturalisirt werden: Sie bringen ein Gesuch beim Major ihrer Gemeinde ein, und erklären vom französischen Gesetze sich regieren zu lassen, der Major übergibt das Protokoll dem Generalkommandanten der Provinz, der es dem Generalgouverneur zuschickt, von wo es an das Ministerium geleitet wird. Als die Juden Algeriens durch ihre Protokollseingaben viele Angriffe zu erdulden hatten und eine dießfällige Petition an den Senat richteten, gab dieser wörtlich folgenden Beschluß heraus: „ 1454 Israeliten, die Algerien bewohnen und durch Erlaß des Kassations- Hofes zu Franzosen erklärt worden, verlangen den Genuß der Bürgerrechte. Die Wünsche der algerischen Juden sind hiemit erfüllt. Die Eroberung hat sie befreiet, ihre freiwillige Befolgung unserer Gesetze, ihre intelligente Annahme unserer Sitten und unserer Gebräuche hat sie erhoben, der Senatus-Konsultus hat sie bereit gefunden der Ehre unserer Nationalität theilhaft zu werden. Sie 'werden nützliche und ergebene Bürger sein. Gebe Gott, daß die andern Eingebornen mit Geist und Herz wie die jüdische Race auf die wohlthätige Verbindung eingehen, zu welcher wir sie berufen haben." Im Innern der französischen Judenheit ist viel Leben und Regsamkeit zur Hebung unseres Volkes, zur Sicherung seiner Rechte, zur Fortbildung des