Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Zweite Folge - zweiter Jahrgang 5627 (1866-1867) (1867)
- Date
- 1867-01-01
- Page
- Seite LXII (sequence 94)
- Language
- German
- Belongs to
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— LXII — . Aus der Schweiz ist zu melden, daß der mit Frankreich abgeschlossene Handelsvertrag, kraft dessen alle konfessionellen Unterschiede aufgehoben wurden, sehr wohlthätig auf ähnliche Kontrahirungen mit andern Staaten eingewirkt hat. So heißt es in der Vereinbarung mit Würtemberg: Alle Angehörigen dieses Staates sollen in jedem Kantone der Schweiz sich niederlassen dürfen und in Erwerb von Liegenschaften den Schweizer Bürgern gleichgestellt werden. Natürlich gab es viel Kampf dagegen, aber schließlich siegte der bessere Geist, es wurden alte verrottete Statuten revidirt, att einigen Orten, wie in Zürich, wo man den Juden den Ankauf und die Einweihung eines Friedhofes gestattete, mit vieler Zuvorkommenheit den jüngsten Bürgern begegnet und die Idee lebt sich allgemach in die Geister hinein. Frankreich, der Herd aller großem civilisatorischen Ideen, hat natürlich in der Judenemanzipation keine Fortschritte gemacht, da man schon längst am Ziele angelangt ’ ist. Ein Land, dessen hervorragendste Würdenträger seit Jahren schon aus den Reihen des Judenthums gewählt worden, ein Staat, der, wo es Noth thuet, selbst das Schwert für die Rechtsgleichheit der Konfessionen ziehet, hat in dieser Richtung nichts mehr zu thun, als seine Prinzipien zu konserviren. Frankreichs Generalität hat jüdische Mitglieder, der grüße israelitische Gelehrte Munk ist Professor am Institut Frangais an der Stelle Renan's, viele Glaubensgenossen zählen zu den Munizipalbehörden, das jüdische Kultuswesen erfreuet sich der Subvention des Staates, im Ministerium saßen Juden und würde sich keine