Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Zweite Folge - zweiter Jahrgang 5627 (1866-1867) (1867)
- Date
- 1867-01-01
- Page
- Seite LIX (sequence 91)
- Language
- German
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— LIX — nehmen. Um so kürzer können wir uns fassen, wenn wir in ausländischen Staaten die Rundschau über die Lage der Juden halten. Wir können in dieser Beziehung füglich alles, was rechts oder links von Oesterreich liegt, indieOst- und Westgruppe theilen, wobei wir die nordafrikanischen Staaten ihrem Charakter nach in die Ostgruppe einreihen müssen. Der Westen kennt zumeist einheitliche Staaten, wo kein Sprachenkampf und kein Racenstreit in die Entwickelung eingreift, und so vollziehet sich im natürlichen geschichtlichen Wege der Ausbau der Legislation. Aus Deutschland haben wir vom vergangenen Jahre in Bezug auf die politische Stellung der Juden nur weniges zu berichten: In Preußen war allerlei Geplänkel zwischen Kommunalbehörden und Regierungsorganen wegen Zulassung der Juden zur Inspektion christlicher Schulen. Eine dießfalls beschlossene Petition an das Abgeordnetenhaus konnte wegen Schluß der Session nicht eingebracht werden. Dagegen wurden die jüdischen Einwohner von Beiträgen für christliche Schulen freigelassen, jedoch sind die jüdischen Rittergutsbesitzer gehalten, Spanndienste für evangelische Kirchen zu leisten. Regierungserlüsse von Bedeutung sind nicht zu verzeichnen, die Erklärung, daß das Judengesetz von 1847 nur als Basis der Landtagsverhandlungen und nicht als bindend anzusehen sei, war die einzige Aeußerung, die wir hervorheben möchten. Das interkonfessionelle Verhältniß ist, so weit es die Kommunen betrifft, sehr erfreulich, dagegen lassen es Junker und Mucker nicht an feindseligen Demonstrationen sfehlen. Einen Anlauf zu einem Mortarafalle machten das Kran-