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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1867-01-01 · Zweite Folge - zweiter Jahrgang 5627 (1866-1867) (1867) · p. Seite XXVI

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Zweite Folge - zweiter Jahrgang 5627 (1866-1867) (1867)
Date
1867-01-01
Page
Seite XXVI (sequence 58)
Language
German
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XXVI staatsrechtlich nicht sämmttiche Bewohner des Landes, sondern nur jener Theil des Volkes verstanden wird, der, da er die Lasten trägt, auch im Bollgenusse der bürgerlichen Rechte sich befindet, und da bei der jetzigen Stellung der Israeliten sie kaum unter dem Namen „Bürger des Vaterlandes" begriffen werden können, halte ich es für zweckmäßiger, daß statt des Ausdruckes „Bürger des Vaterlandes" die von mir beantragte Benennung „sämmttiche Bewohner des Landes" gebraucht werde. Denn nur durch einen solchen Universalbegriff kann dem Borurtheile begegnet werden, als bezöge sich die Alinea 35 blos auf die Bewohner der gesetzlich rezipirten ^ulte." Hierauf erhob sich Franz Deäk und sagte: „Geehrtes Haus! In der in Rede stehenden Alinea kommt der Ausdruck vor „die Bürger des Vaterlandes ohne Unterschied der Sprache und Religion." — Ich wünsche nicht, daß sie hier eine neue Idee verborgen glauben; ich will vielmehr die Idee deutlich aussprechen, die in demselben enthalten ist. Was erstens den Ausdruck „Bürger des Vaterlandes" anbelangt, so glaube ich, daß jeder Einwohner Ungarns, gleichviel, welcher Religion oder Nationalität er angehöre, Bürger des Vaterlandes ist; folglich auch die Israeliten, welche sich in Religion von den übrige» Bürgern unterscheiden und denen die bisherigen Institutionen ihrer Religion wegen weniger Rechnung trugen als den übrigen Bürgern. Indem wir aber das Wort „ohne Unterschied der Religion" in der Adresse aufnahmen, möge ja Niemand glauben, daß wir darunter etwas Anderes verstanden hät-

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