Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Zweite Folge - zweiter Jahrgang 5627 (1866-1867) (1867)
- Date
- 1867-01-01
- Page
- Seite XI (sequence 43)
- Language
- German
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XI durfte am allerwenigsten die Rehabilitirung ihrer Rechte mit Aufrechthaltung von Ausnahmsgesetzen inauguriren — und so blieb die traurige Rolle des Hep-Heprufens denjenigen überlassen, die ihre Freude daran fanden. Wie die Deutschen sich benahmen, bedarf wohl keiner besonderen Erörterung, dagegen müssen die Aussprüche der magyarischen Autoritäten mit allem Lob nachdrücklichst hervorgehoben werden. Baron EtvöS war der Erste, der das Wort nahm: „Wir wollen unser konstitutionelles Leben auf der Basis vollständiger RechtSbasis entwickeln und sicherstellen, wir wollendaß in Bezug auf den Genuß bürgerlicher Rechte weder die Religion noch die Nationalität zwischen den Bürgern des Vaterlandes einen Unterschied begründe. Ueber die Frage, welcher Konfession jeder Einzelüe angehöre, hat nicht der Staat, sondern dessen eigenes Gewissen zu entscheiden." Bald darauf gab ein konkreter Fall Veranlassung über das Erbrecht der Juden nach christlichen Anverwandten, daß in juridischen Kreisen Ungarns der Grundsatz aufgestellt wurde: „Privatrechte erstrecken sich ohne Unterschied des Glaubens auf alle Einwohner des Landes." Zur selben Zeit wurde im Laibacher Gemeinderath der Antrag gestellt, die Polizei zu ersuchen, daß sie die Juden nur zur Marktzeit, sonst aber nicht 24 Stunden im Weichbilde der Stadt dulde. Zu derselben Zeit haben in Galizien die Bauern mit Gewalt jüdische Mädchen ihren Eltern entrissen und taufen wollen. Das deutsche Steiermark machte einen Schritt vorwärts, ließ in Graz eine Judengemeinde organistren, in Ungarn gaben sich allerwärts Demonstrationen zu Gunsten des Fortschrittes kund.