Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Zweite Folge, erster Jahrgang 5626 (1865-1866) (1866)
- Date
- 1866-01-01
- Page
- Seite 89 (sequence 159)
- Language
- German
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89 befahl Carl VI. die Kanzlei solle mit der Hofkammer zur Berathung zusammentrelen. Die Hofkanzlei fühlte sich sehr gekränkt, daß wegen Judenbeschwerden eine eigene Commission zusammentreten solle und bemerkte: außer in Polen gibt es nirgends so viel Juden, wie in den böhmischen Erblanden, (in Sachsen und Baiern sind sie gänzlich ausgewiesen) und da wäre man froh, wenn man sie ausschaffen möchte. Die Kommission trat jedoch zusammen und es gelang den Mitgliedern der Hofkammer einige Erleichterungen bezüglich des Handels für die Juden zu erwirken. Im übrigen wurden die früheren Gesetze aufrecht gehalten. Wir haben bereits früher bemerkt, daß die Juden, welchen es gestattet war in Wien zu wohnen, in der Stille ihre Ceremonien üben durften. Nun ist es jedoch bekannt, daß der Gottesdienst, das Gebet inmitten einer „Versammlung," bei welcher mindestens zehn Personen anwesend sein müssen, abgehalten werden soll und obschon Gott auch das Gebet des Einzelnen erhört, so hat es doch mehr Weihe und darum auch mehr Werth, wenn man es inmitten einer „versammelten Gemeinde" verrichtet. Die Privatwohnungen waren zu enge und zu klein, als daß man in denselben eine besondere Betlokalität hätte errichten können. Man bequemte sich daher, während des Winters und wachte die Wohnstube zum Gotteshause. Wenn der Frühling nahete, bezog man jedoch Bretterhäuser, welche Wertheimber und Oppenheimer im Wieser'schen und Mazäischen Hause auf dem Petersplatze, wo sie damals wohnten, errichtet hatten und welche zugleich als Laubhütten dienten. Die Männer, welche fremden Gemeinden prachtvolle Synagogen erbauten, oder sie darin unterstützten, verrichteten ihre Andacht in einem Bretterhause.