Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Zweite Folge, erster Jahrgang 5626 (1865-1866) (1866)
- Date
- 1866-01-01
- Page
- Seite 82 (sequence 152)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2609281-3183017--6163-3183184- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Terrain hatten, und weil der Boden noch nicht in der Weise urbar gemacht war, als daß die Saaten hätten aufgehen können. Eine Jntimation der Negierung an Wertheimber und Oppenheimer vom 16. Nov. 1696 schreibt vor: 1. Alle acht,Tage müssen sie eine Specifikation der Personen geben, die bei ihnen sind. 2. Sie dürfen keinen Fremden aufnehmen oder sich gar von ihm zahlen lassen. 3. Sie können nach ihrer Weise beten, aber keine Sinagoge halten und keinen Fremden in derselben dulden. Fremden Juden war es sehr schwer sich die Bewilligung zu verschaffen, nach Wien kommen zu dürfen. Sie mußten zu diesem Zwecke sich einen Hofpaß verschaffen. Konnten sie diesen nicht erlangen, wurden sie sofort an der „Linie" zurückgewiesen. Da stand nämlich ein Beamter des Magistrates, der die einziehenden Juden zu überwachen hatte. Nichtsdestoweniger schlichen sich Juden von Zeit zu Zeit ein. . Sie griffen zu den sonderbarsten Mitteln, um nach Wien zu kommen. Manche kamen als fromme katholische Pilger und hielten Rosenkränze in der Hand; (Vergl. Unsere : Studien zur Jubelfeier der Wiener Universität) Andere kamen in Prozeßangelegenheilen rc. Aus dem Jahre 1708 liegt uns eine Klage gegen den Magistrat von Abraham Günzburg vor. Dieser beschwerte sich bei der Regierung, er sei nach Wien in Angelegenheit eines ProcesseS gekommen, und wurde im Zuchthause eingesperrt, mit Schlägen traktirt und in Band und Eisen gesetzt. Der Bürgermeister, der über diesen Fall befragt wurde, berief sich darauf, daß die Stadt die jüdischen Toleranzgelder bezahle, wofür sie das Privilegium erhielt, daß Juden