Mannheim
Compact Memory

Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1866-01-01 · Zweite Folge, erster Jahrgang 5626 (1865-1866) (1866) · p. Seite 82

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
Zweite Folge, erster Jahrgang 5626 (1865-1866) (1866)
Date
1866-01-01
Page
Seite 82 (sequence 152)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2609281-3183017--6163-3183184
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Terrain hatten, und weil der Boden noch nicht in der Weise urbar gemacht war, als daß die Saaten hätten aufgehen können. Eine Jntimation der Negierung an Wertheimber und Oppenheimer vom 16. Nov. 1696 schreibt vor: 1. Alle acht,Tage müssen sie eine Specifikation der Personen geben, die bei ihnen sind. 2. Sie dürfen keinen Fremden aufnehmen oder sich gar von ihm zahlen lassen. 3. Sie können nach ihrer Weise beten, aber keine Sinagoge halten und keinen Fremden in derselben dulden. Fremden Juden war es sehr schwer sich die Bewilligung zu verschaffen, nach Wien kommen zu dürfen. Sie mußten zu diesem Zwecke sich einen Hofpaß verschaffen. Konnten sie diesen nicht erlangen, wurden sie sofort an der „Linie" zurückgewiesen. Da stand nämlich ein Beamter des Magistrates, der die einziehenden Juden zu überwachen hatte. Nichtsdestoweniger schlichen sich Juden von Zeit zu Zeit ein. . Sie griffen zu den sonderbarsten Mitteln, um nach Wien zu kommen. Manche kamen als fromme katholische Pilger und hielten Rosenkränze in der Hand; (Vergl. Unsere : Studien zur Jubelfeier der Wiener Universität) Andere kamen in Prozeßangelegenheilen rc. Aus dem Jahre 1708 liegt uns eine Klage gegen den Magistrat von Abraham Günzburg vor. Dieser beschwerte sich bei der Regierung, er sei nach Wien in Angelegenheit eines ProcesseS gekommen, und wurde im Zuchthause eingesperrt, mit Schlägen traktirt und in Band und Eisen gesetzt. Der Bürgermeister, der über diesen Fall befragt wurde, berief sich darauf, daß die Stadt die jüdischen Toleranzgelder bezahle, wofür sie das Privilegium erhielt, daß Juden

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.