Jüdisches Jahrbuch für Sachsen und Adressbuch der Gemeindebehörden, Organisationen und Vereine
- Journal
- Jüdisches Jahrbuch für Sachsen und Adressbuch der Gemeindebehörden, Organisationen und Vereine
- Volume
- 1931-1932
- Date
- 1931-01-01
- Page
- Seite 112 (sequence 112)
- Language
- German
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Religionsunterricht der Gemeinde. Religionsschule I. a) Die Religionsschule I der Gemeinde gliedert sich in vier Abteilungen: 1. Hauptschuie, Yorkstraße 2—4 (32. Volksschule); 2. Südschule, am Schletterplatz (1. Höhere Mädchenschule); 3. Ostschule, Täubchenweg 2 (10. Volksschule); 4. Westschule, Plagwitz, Elisabethallee 24—26 (47. Volksschule). In die unterste Klasse der Religionsschule werden Kindef bereits nach Vollendung des sechsten Lebensjahres aufgenommen. Der Unterricht findet an allen Wochentagen nachmittags statt. b) Im Fortbildungsunterricht werden die über 14 Jahre alten Schüler und Schülerinnen vereinigt. Auch bereits der Schule Entwachsene dürfen an dem Unterricht teilnehmen. Der Unterricht wird durch die Gemeinderabbiner erteilt. Anmeldungen zum Religionsunterricht nimmt der Direktor der Religionsschule, Herr Gemeinderabbiner Dr. Goldmann, in seiner Wohnung, König-Johann-Str. 17, während der Sprechstunde (972 bis 11 Uhr) entgegen. Religionsschule II. a) Die Religionsschule II der Gemeinde befindet sich Gustav- Adolf-Str. 7, in den Räumen der Höheren israel. Schule. Der Unterricht wird in mindestens sechs Wochenstunden erteilt und erstreckt sich auf alle Gebiete des jüdischen Wissens vom Leseunterricht bis zur Einführung in Talmud und Religionskodizes. Der Unterricht wird in für Knaben und Mädchen gesonderten Klassen erteilt. b) Am Fortbildungsunterricht nehmen die über 14 Jahre alten Schüler und Schülerinnen teil. Auch bereits der Schule Entwachsene finden Aufnahme zu dem Unterricht, der durch den Direktor erteilt wird. Anmeldungen zum Religionsunterricht nimmt der Direktor der Religionsschule, Herr Gemeinderabbiner Dr. Carlebach, in seiner Wohnung, Nikischplatz 1, während der Sprechstunde (16—17 Uhr) entgegen. Schulgeld wird in den Religionsschulen nicht erhoben. Auswärts wird Unterricht nach Bedarf erteilt, zur Zeit in folgenden Orten: Borna, Döbeln, Leisnig, Markranstädt, Oschatz und Würzen. 112