Jüdisches Jahrbuch für Sachsen und Adressbuch der Gemeindebehörden, Organisationen und Vereine
- Journal
- Jüdisches Jahrbuch für Sachsen und Adressbuch der Gemeindebehörden, Organisationen und Vereine
- Volume
- 1931-1932
- Date
- 1931-01-01
- Page
- Seite 111 (sequence 111)
- Language
- German
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Trauungen. Trauungen sind mündlich im Gemeindeamt anzumelden. In der Qemeindesynagoge finden Trauungen mit Orgelbegleitung gegen Entrichtung der festgesetzten Gebühren statt, für Unbemittelte unentgeltlich im Betsaal. Auch werden Trauungen außerhalb der Synagoge vorgenommen, für die entsprechende Gebühren zu entrichten sind. Es wird darauf hingewiesen, daß zur Vornahme von Trauungen und zur Mitwirkung bei Beerdigungen in gleicher Weise berechtigt sind: die liberalen Gemeinde-Rabbiner: Herr Rabbiner Dr. Goldmann, König-Johann-Str. 17 (Fernsprech-Nr. 21667); Herr Rabbiner Gustav Cohn, Löhrstraße 10III (Femsprech- Nummer 29641); der orthodoxe Gemeinde-Rabbiner: Herr Rabbiner Dr. Carlebach, Nikischplatz 1 (Fernsprech- Nummer 10225). Barmizwa-Vorbereitung. Die Barmizwa-Vorbereitung geschieht unentgeltlich durch die Gemeinde. Der Lehrgang dauert ein halbes Jahr und umfaßt zwei Wochenstunden. Nur wer daran teilgenommen hat, wird als Barmizwa in der Gemeindesynagoge zugelassen. Der Lehrgang beginnt jeweils ein halbes Jahr vor Beginn des Kalendervierteljahres, in welches die Barmizwa fällt. Der Beginn jedes Lehrganges wird durch Aushang in der Synagoge und durch Bekanntmachung im Gemeindeblatt angezeigt. Von der Teilnahme können auf Antrag der Eltern solche Knaben befreit werden, welche bereits ihren Religionsunterricht privat durch einen von der Gemeinde angestellten Lehrer erhalten. Auch diese Kinder sind zur angegebenen Zeit zu melden. Für Knaben orthodoxer Richtung ist ein besonderer Barmizwavorbereitungsunterricht eingerichtet worden. In diesem Unterricht werden vor allem. das Erlernen der Tonzeichen (Neginoth) für die Thora- und Prophetenvorlesung geübt und die praktisch-religiösen Vorschriften (T'fillin, Zizzith usw.) behandelt. Der Beginn jedes Lehrganges wird im Gemeindeblatt bekanntgegeben. Die Teilnahme ist kostenlos. 111