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Jüdisches Jahrbuch für Sachsen und Adressbuch der Gemeindebehörden, Organisationen und Vereine · 1931-01-01 · 1931-1932 · p. Seite 9

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Journal
Jüdisches Jahrbuch für Sachsen und Adressbuch der Gemeindebehörden, Organisationen und Vereine
Volume
1931-1932
Date
1931-01-01
Page
Seite 9 (sequence 9)
Language
German
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IRI
…/3140913-3140914--010-3140932
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I. Der Sächsische Israelitische Gemeindeverband Von Rechtsanwalt Paul Salinger-Dresden, I.Vorsiljendem des Verbandes und der israelitischen Religionsgemeinde Dresden. Am 13. September 1926 veröffentlichte das sächsische üesamtministerium eine Bekanntmachung» daß die acht sächsischen israelir tischen Religionsgemeinden sich zu einer Religionsgesellschaft unter der Bezeichnung Sächsischer Israelitischer Gemeindeverband vereinigt haben und sowohl der Verband als auch seine Glieder, die Religionsgemeinden in Annaberg, Bautzen, Chemnitz, Dresden, Leipzig, Plauen, Zittau und Zwickau Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind. Damit war endlich ein Ziel erreicht, daß, seit Jahren innig erstrebt, infolge der Gesetzgebung im alten Staate zunächst unerreichbar schien. Der Protestantismus und besonders der Katholizismus waren seit je in ihrer die Welt umfassenden Hierarchie oder doch wenigstens in den Landeskirchen straff zusammengefaßte Gebilde. Der alte Staat hat nur in einigen wenigen deutschen Ländern — nicht in Sachsen — eine Vertretung der Judenheit zugelassen. Das Bedürfnis nach einer Zusammenfassung der sächsischen Judenheit setzte ein, als nach und nach in den oben genannten Städten Religionsgemeinden gebildet wurden. Das Gesetz über die israelitischen Religionsgemeinden von 1904 entsprach dem Wunsche nach einem Landesverband nicht, und so kam es damals nur zu einer losen Arbeitsgemeinschaft zur Besprechung und Bearbeitung notwendigster gemeinsamer Interessen der sächsichen Gemeinden ohne die angestrebte staatliche Anerkennung. Die Aufgaben, die sich diese Arbeitsgemeinschaft stellte, unterscheiden sich kaum von den auch heute angestrebten Zielen. Vor allem sollten leistungsschwache Gemeinden unterstützt werden in Förderung der Seelsorge und des 9

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