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Zion · 1936-06-01 · 1-2 (6.1936) · p. Seite 25

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Zion
Volume
8 (1936)
Issue
1-2 (6.1936)
Date
1936-06-01
Page
Seite 25 (sequence 27)
Language
German
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Aus der Tätigkeit des Merkas des Weltmisrachi. Originalbericht für den Zion. 1. Religiöse Institutionen und Schabbatheiligung. In Verfolg der Beschlüsse der Misrachi-Weltkonferenz in Krakau war es unsere Aufgabe, in den ersten Tagen des Zionistischen Kongresses in Luzern mit aller Energie für die Erfüllung unserer Forderungen auf Wahrung des Religionsgesetzes und Heiligung des Schabbat in den verschiedenen zionistischen Organisationen und Institutionen im Lande einzutreten. Auf Grund der Kongreßbeschlüsse haben wir jeden Fall einer Verletzung des Religionsgesetzes und des Schabbat in den Siedlungen auf dem Boden des Keren Kajemeth verfolgt. Nach dem schmerzlichen Vorfall der Entweihung des Jom Kippur in Chedera durch den Haschomer Hazair haben wir uns nicht mit den Schritten der Exekutive begnügt, sondern haben ausdrücklich betont, daß, obwohl der Haschomer Hazair seine Pflicht, am Schabbat und den Jomin Towim von allen Arbeiten zu ruhen, anerkennt, wir in Zukunft auf die Erfüllung dieser Forderungen in allen Siedlungen bestehen werden, und daß, wenn solche Vorfälle sich wiederholen, wir fordern werden, daß die Gesetzesverletzer vor ein Gericht gestellt werden. Obwohl die Lage in dieser Hinsicht im allgemeinen etwas besser geworden ist, kommen trotzdem bis auf den heutigen Tag noch Fälle von Schabbatentweihung sowohl in den Städten als auch in den verschiedenen Siedlungen vor. In verschiedenen Sitzungen mit der Exekutive und dem Präsdienten der Organisation, Prof. Chaim Weizmann, haben wir unsere Forderung vertreten, diese Vorfälle vor das Kongreßgericht zu bringen, um die Gesetzesverletzer zu bestrafen. Die Exekutive hielt es für ausreichend, durch ihre Einwirkung eine Wiederholung solcher Vorkommnisse zu verhindern. Wir haben jedoch, solange keine Bestrafung erfolgt, keine Hoffnung, daß solche Vorgänge sich nicht wiederholen, und fordern deshalb augenblicklich von dem Kongreßanwalt, die Gesetzesverletzer vor das Kongreßgericht zu stellen und sie der Bestrafung zuzuführen. Es ist hier ferner zu erwähnen, daß wir im Rahmen der durch das Budget hierfür vorgesehenen Mittel Rabbanim und Schochtim in den Siedlungen eingesetzt haben. Die Rabbanim bemühen sich, die Bewohner der Siedlungen in religiöser Hinsicht zu beeinflussen, und haben an vielen Plätzen Schiurim eingerichtet, wodurch sie einen starken religiösen Einfluß an dem Orte ausüben. Der Merkas hat den Bau von Mikwaoth in den Siedlungen des Hapoel Hamisrachi im Emek Chefer, Kfar Pines, S' de Jaakow und Kfar Jabez beschlossen. In den drei ersten Punkten ist die Arbeit hierfür schon fortgeschritten. Nach langen Verhandlungen in der Frage des Oberrabbinats für Erez Israel ist schließlich beschlossen, mit den Wahlvorbereitungen 25

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