Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1869
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1869-01-01
- Page
- – (sequence 275)
- Language
- German
- Belongs to
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278 So verlangten die Cortes von Toro im Jahre 1371, daß die Juden nicht in reichen Gewändern öffentlich erscheinen, nicht auf Mauleseln reiten und keine christlichen Namen führen dürfen.l 2) Was war von königlichen Verordnungen zu erwarten, da doch selbst die schrecklichsten Leiden und Verfolgungen über die Juden Spanien's nichts vermochten? In dem Jahre 1412, welches eins der traurigsten in der jüdischen Geschichte ist, erließ die Regentin D. Catalina im Namen des königlichen Kindes D. Juan II. ein Edict, das zum Zwecke hatte, -die Juden vollends zu Boden zu drücken und sie der Verachtung Preis zu geben. Dieses Edict enthält auch mehrere Bestimmungen über die Tracht der Juden. Alle Juden und Jüdinnen sollten lange Kleider und Mäntel, die bis zu den Füßen reichen, fortan tragen, und die Jüdinnen ihre Köpfe mit Kapuzen bedecken. Wer diesem Gesetze zuwider handelte, wurde mit dem Verluste der Kleider bestraft. Kein Jude sollte dreißig Tage nach Publication des Edictes noch Kleider tragen, welche den Werth von dreißig Maravedis übersteigen; alle Zuwiderhandelnden wurden mit Verlust der Kleider, mit körperlicher Züchtigung oder auch mit Confiscation des Vermögens bestraft. Sechs Monate später (17. Juli 1412) erließ die Regentin in Cifuentes ein ähnliches Edict, nach dem die Kleider der Juden einen Werth von sechszig Maravedis haben durften, das aber den Männern das Tragen von Hüten mit langen Troddeln verbot — sie sollten sich einer trichterförmigen Kopfbedeckung bedienen — und besonders gegen den Luxus der jüdischen Frauen eiferte. Diese sollten keine Mantillen und Schleier ' mit Spitzen oder Besatz tragen, ihre Kleider sollten den Werth von sechszig Maravedis nicht übersteigen, an ihren Kopfbedeckun- 1) Bei Lindo, I. c. 155. 2) Bei Lindo, 196 f.