Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1869
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1869-01-01
- Page
- – (sequence 264)
- Language
- German
- Belongs to
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I. Die Rechtspflege. Wie sehr auch die Juden in Spanien wahrend des Mittelalters der Willkür der Regenten und dem Uebermuthe des Adels unterworfen waren, die Regelung ihrer inneren Angelegenheiten war ihnen selbstständig überlassen; sie blieben trotz aller Beschränkungen im Genusse von Privilegien, durch welche ihnen eine solche gewissermaßen staatliche Selbstftändigkeit zugesichert und sie in einem gewissen Sinne den höheren bevorzugten Ständen gleichgestellt waren. Die oft wiederholte Behauptung, daß die Juden in Spanien und Portugal einen „Staat im Staate" bildeten, findet zunächst auf ihre Rechtsverhältnisse volle Anwendung. Es unterliegt kaum einem Zweifel, daß die auf bestimmte Privilegien 1) basirte Einrichtung dieses gesonderten Rechtsverfahrens bis in das eilfte Jahrhundert zurückreicht. Das älteste Gesetzbuch Castilien's, die sogenannten Leyes del Estilo, trifft genaue Bestimmungen, wie die Prozesse der Juden überhaupt und in welchen besonderen Fällen ihre Streitsachen nicht durch ihre eigenen Richter geschlichtet wurden. Diese bis jetzt zu 1) Sowohl. in den Leyes del Estilo (L. 83, 84, 154) als in anderen Quellen ist von dem privilegio de los Judios oder von den Privilegien, welche sie von den Königen erlangt haben, „los Judios an preuilegios de los Beyes“ die Rede. Auch das Statutberuft sich auf das „privilegio de la merced que miestro Senior el Bey n"' fizo al .. . . (Vgl. S. 290).