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Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums · 1869-01-01 · Heft 1 · page 217

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Journal
Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
Volume
1869
Issue
Heft 1
Date
1869-01-01
Page
– (sequence 217)
Language
German
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219 Endlich bezüglich des Wunsches der böhmischen Juden, daß der Landtag nicht in 14 Tagen geschlossen werde (sie hofften nämlich durch die Intervention desselben günstigere Bedingungen zu erlangen) rescribirte die Kaiserin: „längstens drey Wochen noch beyzusetzen." In Folge dieser Vorstellungen erließ die Kaiserin .am 5. August 1748 folgende Intimationem In der ersten wird die Nepartition der Steuer geregelt, in der zweiten wird befohlen 40 bis 50 Juden ohne Familie nach Prag ziehen zu lassen, um die Häuser vor völliger Ruinirung zu bewahren. Maria Theresia. Liebe Getreue. Wir haben Uns unterm 14. July jüngsthin dahin gnädigst geäussert, daß wo wir die Judenschafft iu Unsere gesamten k. bohrn. Erblanden auf die zehn Ueeessjahre und zwar respectu Uns. Erbkönigr. Böheim sowohl auf den Lande als auch an Uns. k. Präger Städten wiederum gedulden wollen dieselbe hingegen Jährlich ein quantum von 300,000 Fl. zu Befestigung des neuen Oontribution sistliernatis abzuführen gehalten sein sollen. Nun haben wir dieses quakten pr. 300,000 Fl. respectu der Judenschafft in allen dreien ländern dergestalten einzutheilen, gnädigst befunden, daß die böhm. Judenschafft in denen erstern 5 Uecessjahren 211,000, dann in denen andern 5 Jahren 222,000 pro omni et toto dahingegen die mähr. Judenschafft in denen ersteren 5 Jahren ausser denen Einlaßgeldern in Brünn und Olmütz 87,700 und zwar mit Einbegriff deren zu Uns. k. k. böhm. Hofkanzlei gewidmeten Toleranz zu 8000 Fl. dann stn denen andern 5 Jahren auf gleichweiß und vorverstandener Maßen 76,700 Fl. und endlich die schlesische Judenschafft Jährl. 1300 Fl. entrichten sollen. Und wie nun wir diese Uns. allerh. Resolution der in Oovtriduali Oarnerali et militari mixto gnädigst angeordneten Deputation daselbst unter einem zur weiteren Berkehrung intimiren etc.

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