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Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums · 1869-01-01 · Heft 1 · page 204

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Journal
Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
Volume
1869
Issue
Heft 1
Date
1869-01-01
Page
– (sequence 204)
Language
German
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206 In der That kamen aber damals nach Prag mehr Juden, als die officiellen Ausweise anführten und manche nahmen ihren bleibenden Wohnsitz daselbst, obschon sie nicht die betreffende Bewilligung besaßen. Eigenthümlich genug war es, daß zu jener Zeit ein Jude Marcus Löwe, der Monturlieferant war, die Begünstigung hatte, sammt Familie bis Ende October 1746 in Prag wohnen zu dürfen. Indessen wohnte er noch im. Jahre 1747 daselbst. In Folge einer gegen ihn gemachten Denunciation wurde entschieden „da der Termin vorüber ist, so soll er und die andern Juden, die sich eingeschlichen haben, Prag verlaßen; im widrigen Falle soll man sie beim Kopfe nehmen." Wirklich hatte der Weg, den die Juden jetzt eingeschlagen, bald einen etwas bessern Zustand geschaffen. Die Juden begannen neuerdings mit den Präger Bürgern und Kaufleuten in Geschäftsverbindung zu treten und machten sich ihnen nützlich. Bald hernach petirten Präger Handelsleute bei dem commandirenden General, Fürsten von Lobkowitz, es möge den Juden gestattet werden, in Prag Magazine und Niederlagen zu haben und zu gleicher Zeit sprachen sie ihr Bedauern über die Ausweisung der Juden aus. Die Statthalterei der dieses Gesuch zur Begutachtung übergeben wurde, befürwortet dasselbe. Sie meinte, das Einkommen des Staates würde durch die für die Waare zu entrichtenden Mauthgebühren größer werden, und die Juden hätten eine Garantie dafür, daß ihr Hab und Gut nicht von Räubern geplündert werde, wie dieses bisher so häufig vorkomme. Andererseits würde dadurch die Noth und das Elend, welche unter den Juden herrschen, gemildert. Sie schließt-. „Gleichwie bereits vielfältige exemM vorhanden, daß an denen unter der Judenschafft grassirten Krankheiten und erfolgten häuffigeu Todesfällen kein morbus infectionis, sondern einzig und allein, der unter diesen

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