Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1869
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1869-01-01
- Page
- – (sequence 176)
- Language
- German
- Belongs to
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178 zur Zahlung de Rigore Juris angehalten werden sollten, es sich von selbsten ergeben mieste, daß viele 100 Bürgerliche und andere Debitores verdorben und übern Haussen geworffen und anmit gär außer allen stand, ihre anderweithigen Landespraestanda zu entrichten gesetzt werden müssen, wo im gegentheil „Pro quarto. Viele 1000 Bürgert. Handwerks- und andere Gewerbsleuthe durch den jüdischen Credit und res gerendas, wo der landesmann seine Effecten und artis vel naturae producta an den Juden angebracht, auch der letztere dem erstern, ehe noch solche Effecten existirt, durch geld anticipationes in seinen eußersten Nothstand außgeholffen hat, von einer zur andern Zeit sich sortfristeten und umb ihre onera und gaaben praestiren zu können, unterstützet werde, annebst „Pro quinto wäre Stadt- und landkundig, was die hiesige königl. Präger sowohl als Hoche und Niedere landesinbabitanten wehrender Jüdischen Emigration und bemüssigter theuerer Einkauffung der Waaren allermaßen nur einige wenige christl. Kaufleute in denen Präger Städten das ganze Comercium führe und ihre Waaren eigenwillig sehr hoch taxiren und verkauffen, geliten, wohingegen die Judenschafft ihre Waaren^ weilen sie gantz gering und sparsame menage in essen und trinken, dann sehr schlechte Kleidertracht gewohnt ist, jederzeit wohlfeyler dahin geben thäte, wodurch das Publikum, besonders aber der arme Bürgersman oder ein armer dienstboth umb ein merkliches erleichtert ward, ferners *) „Pro sexto würden in Zukunsft noch mehrere christl. Contribuenten ins Verderben gerathen müssen, wann Selbte 1) Eine ähnliche Anklage wurde von feiten der niederösterreichischen Stände gegen die christlichen Kaufleute in Wien im Jahre 1625 erhoben, es sei unter ihnen eine große wucherliche Schinderei eingerissen (vergl. unsere „Juden in der Leopoldstadt", S. 15).