Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1869
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1869-01-01
- Page
- – (sequence 173)
- Language
- German
- Belongs to
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— 175 Brüun und Olmütz untersagt. Auf ein Gesuch von feiten der Juden, diese Städte besuchen zu dürfen, rescribirte die Kaiserin: „Bleibt bey meiner Resolution, daß keiner in Olmütz noch Brünn hineinzulassen auch sogar in deren Vorstädten nicht zu wohnen gestattet." Am 30. December 1745 machte die Hofkanzlei neuerdings Vorstellungen bezüglich der Juden in Böhmen und Mähren. Sie hielt eine gänzliche'Ausschaffung der Juden aus diesen Ländern nicht für möglich und schlug vor, dieselben zu vermindern. Sie reitet dabei ihr altes Steckenpferd; es sollen alljährlich die Armen weggeschafft werden, die reichen Juden lasse man im Lande. Es wäre überflüssige Mühe, heute gegen derartige Schrullen kämpfen zu wollen. Die Hofkanzlei ließ nur den reichen Juden gelten, und wenn er verarmte, sollte er ohne Mitleid und ohne Erbarmen hinausgestoßen werden und den, Wander- oder eigentlich den Bettelstab ergreifen. So hart aber diese Ansicht auch jetzt erscheint, so war sie damals eine humane, denn sie stellte die Möglichkeit in Aussicht, daß die Juden im Lande bleiben. — Die Hofkanzlei schlug vor, daß Listen gefertigt werden, in welchen folgende Rubriken sich befinden: 1) Name des Ortes, in welchem die Juden wohnen. 2) Namen des Hausvaters und dessen Gattin, resp. Wittwer oder Wittwe. 3y Zahl der Kinder, wie viel unter und wie viel über 15 Jahre. 4) Zahl der männlichen und der weiblichen Dienstboten. 5) Welchen Handel oder welches Handwerk sie treiben. 6) Ob derselbe gutes, mittelmäßiges oder schlechtes Vermögen habe. 7) Ob er richtig die Steuern einzahle.