Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1869
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1869-01-01
- Page
- – (sequence 88)
- Language
- German
- Belongs to
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Partei in den Reichstag ein, der am 10. September eröffnet wurde. Reichstag. Die große Arbeitskraft Lasters, die in seiner ganzen bisherigen parlamentarischen Thätigkeit bewundernswürdig war, erreichte in dem nunmehrigen ersten legislatorischen Reichstage seine volle Höhe; kaum giebt es eine Sitzung, in welcher er nicht das Wort nahm, kaum eine Discnssion, an welcher er nicht einen bestimmenden Antheil hatte. Wir registriren zunächst, daß er am 27. September in der Vorberathung über den Etat des Norddeutschen Bundes für 1868, betreffend die Amendements, nach welchen die Vorlage sechs Monate vor Beginn des Etatjahres stattfinden, ferner Etatsüberschreitungen schon im Laufe des nächstfolgenden Etatsjahres zur Beschlußfassung vorgelegt werden sollen, die mildere Form der Amendements verwirft, und mit der Fortschrittspartei für die strengere Form stimmte Am 28. September spricht er unmittelbar nach Waldeck und an der Spitze der nationalliberalen Redner über das Budget des Bundeskanzler-Amtes, dessen Wesen und Bestimmüug noch nicht klar zu erkennen wären. Er freut sich, daß auch die Fortschrittspartei bereits in der Bundesverfassung Keime der Entwickelung anerkenne, und hofft, mit ihr gemeinsam an derselben zu arbeiten. Freilich lasse' sichjetzt schon beim Beginn der Entwickelung nicht sagen, wie sich die Organisation gestalten werde und die einzelnen Zweige der Verwaltung sich gegenseitig begrenzen sollen; allein diese sowohl, wie die Verantwortlichkeit, wenn die letztere auch etwas complicirt erscheine, sei theoretisch leicht zu beantworten und beruhe schließlich auf der Analogie mit der Organisation und der Verantwortlichkeit in den Collegien des Staats-Ministeriums. Im weiteren Fortschreiten der Entwickelung werde sich die praktische Lösung der Dinge von selbst ergeben, so daß jetzt kein Grund vorhanden sei, den vorliegenden Abschnitt des knapp zugeschnittenen Etats zu bemängeln. Hält man vor Allem daran fest, daß Laster die Bundesverfassung