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Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums · 1869-01-01 · Heft 1 · page 72

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Journal
Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
Volume
1869
Issue
Heft 1
Date
1869-01-01
Page
– (sequence 72)
Language
German
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72 bezirks aus dem Wahlacte hervor, und am 24. Februar fand die Eröffnung des ersten Verfassunggebenden Norddeutschen Parlaments durch den König von Preußen statt. Laster schließt sich der national-liberalen Fraction an, und schon in der ersten Sitzung, am 25. Februar, bringt er einen Entwurf zu einer neuen Geschäftsordnung ein, mit dem Antrage, daß derselbe im Hause vorberathen werde; am 28. rügt er die Bildung von Militärwahlbezirken, durch welche dem Wahlgesetze widersprechende Uebelstände entstanden seien; am 4. März wiederholt er seinen Antrag auf Vorberathung des von ihm eingebrachten Entwurfs der Geschäfts - Ordnung, und am 6. März zieht er denselben in motivirter Weise zurück. Am 9. März beginnt darauf die Vorberathung des Verfassungs-Entwurfs im Plenum, und Laster betritt die Tribüne am 11., um in der allgemeinen Discussion gegen den Entwurf zu sprechen. Er erkennt an, daß die Form des Bundesraths, in welchem nach dem Berfassungs - Entwürfe die Commissarien der einzelnen Bundesregierungen deren Interessen vertreten sollen, wohl geeignet sei, den Bund zu stärken und keineswegs einer ersten Kammer zu vergleichen oder gar zu befürchten sei, daß derselbe jemals Preußen majorisire, wenn dieses auf der Bahn des Fortschritts bleibe; ferner würde dann auch der Reichstag stets Preußen stützen, da ein starkes Preußen nothwendig ist, um ein starkes Deutschland zu schaffen, zu welchem auch die Süddeutschen gehören müssen. In dieser Richtung sei durch die Kriegsverfassung und die Bestimmungen über die Verkehrsverhältnisse, welche in dem Entwürfe eine Stelle gefunden hätten, hinreichend gesorgt; nicht aber sei darin für Freiheit und Einheit gesorgt. Denn in dem Entwürfe fehle die Feststellung des Princips der Verantwortlichkeit, die gleichmäßige Vertheilung der Lasten, die Bestimmung der activen Dienst- und der Reservezeit im Heere, das Jnterpellationsuud Petitionsrecht des Reichstages, der Schutz der öffentlichen Discussion, die Freiheil der Wiedergabe der Verhandlungen in

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