Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1869
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1869-01-01
- Page
- – (sequence 54)
- Language
- German
- Belongs to
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54 für ihre Eintragung und für den Erwerb der kaufmännischen Rechte viel schlimmer ist, als der gegenwärtige durch das Gesetz nicht geschützte Zustand, und schließt,-daß es nicht Opposition und Prinzipienmacher ei sei, welche gegen die Anerkennung den heftigsten Widerstand leisten lassen, sondern daß es gegen die Natur des Genossenschaftswesens verstößt und daß man damit eins der schönsten Werke deutscher Cultur und deutscher Civilisanon zu zerstören fürchte, wenn man auf die Anerkennung eingehe." Tags darauf, am 18. Dezember, nimmt Lasker bei verschiedenen Fragen das Wort zur Geschäfts-Ordnung und setzt dann bei der wieder aufgenommenen Debatte über das Genossenschaftswesen in 3 längeren Vortrügen die Stellung der Commission zu den einzelnen von den verschiedenen Seiten des Hauses eingebrachten Amendements auseinander, während er in dem letzten zugleich die Anschauungen des Abgeordneten Wagener mit scharfer Kritik beleuchtet. Außerdem betheiligt sich Lasker an demselben Tage noch 2 mal an dieser Debatte, die mit Annahme des Commissions-Antrages endigt (vergl. jedoch S. 70), und schon vorn folgenden Tage datirr in einer ganz anderen Materie ein von ihm gestelltes Ameudement, „betreffend die Abänderung des Artikels 69 der Verfassungs-Urkunde, sowie diejenigen Abänderungen der Verordnung über die Wahl der Abgeordneten vom 30. Mai 1849, welche behufs Anwendung derselben in den mit der preußischen Monarchie neu vereinigten Landestheilen erforderlich werden." Dieses Amendement steht sowohl der Regierungs-Vorlage, wie dem Commissions-Entwurf entgegen, aber auch zugleich verschiedenen Anträgen, die schließlich alle mit jenen beiden Das gemeinsam haben, daß sie eine Delegation der Landesvertretung an die Krone derart gestatten, daß diese berechtigt sein sollen, sowohl die Anzahl der Abgeordneten aus den neuen Landestheilen, wie die Art ihrer Wahl bei der ersten Wählung zu bestimmen, und zwar so, daß auf durchschnittlich 54,000 Seelen ein Abgeordneter komme... Laskers Amendement unterscheidet