Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1869
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1869-01-01
- Page
- – (sequence 38)
- Language
- German
- Belongs to
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— 38 — zufließen lassen, wo sie zu zahlen hatten, und da diese nicht berechtigt und nicht in der Lage war, sie als Zahlung an Dritte zu geben: so sei es gekommen, daß zu einer bestimmten Zeit 4/5 sämmtlicher emittirten Darlehnskassenscheine kurz nach der Emission in der Kasse der Bank sich befunden und dort Verlegenheit hervorgerufen haben. Drittens endlich habe im Volke der Glaube bestanden, die Regierung wollte sich durch die Notenemission Mittel verschaffen, um ihre Papiere zu beleihen, oder, was noch schlimmer, die Regierung fange an, Papiergeld zu machen, welches sie zur Zeit der Noth verwenden könne, vielleicht gar ohne Beleihung. Somit aber stand man vor der Gefahr einer Papiergeldfabrikation, einer Gefahr für das ganze Vaterland, nicht blos für die Finanzwirthschaft, sondern auch für die Sittlichkeit, für die Verfassung nnd das Recht. Alle Grundlagen, führte Lasker aus, schwebten dann in der Gefahr, in welcher gegenwärtig der östreichische Staat schwebt, und dieser Gefahr müssen wir an der Schwelle ein Halt zurufen, dieser Gefahr gegenüber ist es unsere Pflicht, zu sagen, daß wir nie und niemals dulden werden, daß die Papiergeldfabrikation mit aufgenommen werde in die Operationen eines preußischen Finanzministers.. Von dieser Beweisführung aus, die in ernstem Tenor gehalten, die geschehenen Vorgänge geißelte und jede Nachsicht dagegen verurtheilte, gelangte er zur Unterstützung des im Hause angenommenen Commissionsantrages: die beantragte Genehmigung zu versagen, aber die Indemnität — zum Theil nicht ganz consequent, wie er sich äußert — derart zu bewilligen, daß die Darlehnskassen noch bis zum 30. September in Kraft bleiben, damit nicht blos die Abwickelung des Darlehnskassenschein-Geschäfts möglich ist, sondern auch für die Vergangenheit jede Gefahr abgewendet werden soll. Als Mitglied der 14. Commission, betreffend die Genossenschaften, spricht er am 13. November über die Behandlung des Regierungs-Gesetzes, das während der Behandlung desselben