Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums · 1862-01-01 · Heft 1 · page 146

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
Volume
1862
Issue
Heft 1
Date
1862-01-01
Page
– (sequence 146)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
91% known words query
IRI
…/3138070-3138075-3138076--0711-3138801
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

148 Denare noch nicht entwerthet waren, galt der aureus 25 derselben, Hultsch S. 232 u. 6 bringt zahlreiche Citate hiefür bei. Constantin scheint Anfangs Golddenare von 6,^ Gramm geprägt zu Habens; später ließ er aus dem Pfunde 72 8olidi (also von etwa 4,55 Gramm) prägen, welche Art von Goldmünze lange beibehalten wurde. — Die Grundmünze des römischen Kupfergeldes, der as, wog bekanntlich ursprünglich ein römisches Pfund (nach Mommsen nur 10 Unzen), wurde aber an Gewicht immer mehr reducirt, und wog seit Augustus nur | Unze, später immer noch weniger. Anfangs galten 10 As einen Denar, wovon dieser seinen Namen hat, später 16. Als 16 As von je Unze einem Denar von 64,22 Gran gleichstanden, war anscheinend das Werthverhältniß von Kupfer zu Silber etwa wie 1:24; allein diese und jede ähnliche Berechnung ist unzulässig, da offenbar für die Reduction des Asgewichtes nicht der jedesmalige Kupferwerth maßgebend gewesen sein kann. Man hatte jetzt auch Stücke von 4 As, die schon erwähnten Sestertien; von 3 As, Treffis; und von 2 As, mit dem alten Namen Dupondius, „Zweipfündige", weil eben der As früher ein Pfund wog. Sodann Theile des As: |, Semissis oder Semis; und Quadrans oder Teruncius, weil ursprünglich der As 12 Unzen wog; der Drittelas, Triens, soll unter den Kaisern nicht mehr geprägt worden sein. 8. 15. Nun hatte nach Dio Cassius 52, 30 Augustus für alle Provinzen des römischen Reiches römisches Gewicht, Maß und Münze verordnet, und im Ganzen scheint diese Verordnung befolgt worden zu sein. In Judäa sind, da es 6 n. Chr. römischen Statthaltern untergeordnet wurde, unter Autorität derselben sogenannte Kaiser- *) Große führt S. 253 Goldstücke des Konstantin von 378 und von 756 (2 mal 378) Gran auf, also von 20,07 und von 40, l4 Gramm, welche scheinen einfache und doppelte „Talente" zu sein, das ,,Talent" zu 3 Golddenaren.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.