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Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums · 1861-01-01 · Heft 1 · page 190

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Journal
Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
Volume
1861
Issue
Heft 1
Date
1861-01-01
Page
– (sequence 190)
Language
German
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171 handeln, wie sich aus den Reden Seneca's „Ueber die Gesetze der Republik" (Cap. 7) deutlich ergibt. Auch wir dursten nach dem mosaischen Gesetze, im heiligen Lande keinen Fremden betrüben, denn es heißt: „Bedenket, daß ihr selbst Fremde im Egyptenlande gewesen seit)."226) Wir könnten hierfür noch viele andere und triftige Gründe beibringen, lassen es aber bei dem Bisherigen bewenden. Wohl aber mögen noch einige Besonderheiten, welche unsere Nation in der bittern spanischen Verbannung betrafen und welche Osorius in dem ersten Buche seiner trefflichen Schrift „De Rebus Emanuelis“ mittheilt, hier ihre Stelle finden22^); sie sind werth als Rath und Beispiel hier angeführt zu werden. Die erste Benennung, welche er diesen schauderhaften Ereignissen gibt, ist die als Inhaltsangabe an den Rand seines Buches gesetzte: „Judaeorum liberi per vim ad Christianismum pertracti“ (die Kinder der Juden werden gewaltsam getauft). Er erzählt, wie gegen Ende des Jahres 1496 der König decretirte, daß alle Juden und Mauren, welche in seinem Reiche wohnten und nicht Christen werden wollten,- dasselbe in kurzer Zeit verlassen müßten; nach Ablauf der Frist aber sollten alle diejenigen, welche im Lande angetroffen würden, die Freiheit verlieren und Sklaven des Königs werden. Als die Zeit nun herannahte, in welcher, wie Osorius fortfährt, die Juden, die dem Christenthume sich nicht zuwenden wollten, aus dem Königreiche wandern mußten, und Alle, so viel ihrer waren, den festen Entschluß gefaßt hatten, fortzuziehen, griff der König, weil er das nicht zugeben wollte, zu einem unbilligen und ungerechten Auswege, „laeto quidem iniquam et injustam,“ wie Osorius sich ausdrückt; er befahl, daß 226) So weit die Rede des Juristen. Das Folgende sind die eigenen Worte Aboab's (I. e. 296). 227) Menasse hat Osorius nicht benutzt, sondern auch hier Aboab (1. e. 297 ff.) wörtlich übersetzt.

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