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Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums · 1860-01-01 · Heft 1 · p. Seite 268

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Journal
Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
Volume
1860
Issue
Heft 1
Date
1860-01-01
Page
Seite 268 (sequence 266)
Language
German
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269 IX. An die Eltisten vnd den Rabbiner zu Prag bei Berthailung der Steuern die Armen nicht zu bedrücken. (Wien, 2. May 1629.) Wir Ferdinand der Ander rc. fliegen wir dem Rabbiner vnd Eltisten der Judenschast unserer Statt Prag hiermit zu wissen, daß uns glaubwürdig fürgebracht wurdet, wie daß Ihr der Jennigen Contribution so uns Jr Jährlich in Vnsere Eamer von Quartal zu Quartal Zeiten reichet vnd abführet mit einbringung derselben vnter der Judenschast alda zu Prag ein große Vngleichheit halten Sie auch mit der Quöta vnd andere beschwerde vnd Verfolgungen gar zu hoch beladen vnd dermaßen graviren sollet, daß wann Sy schon mit Vorbringung Jrer Vnvermögenheit vnd anderen erheblichen Vrsachen vmb linderung bei Euch anhalten dennoch die Vrsachen verworffen vnd hingegen die Juden mit jüdischen Paan Gefengnuß vnd in andern Weeg, zu erlegung der auf Sy geschlagenen Quota beängstiget vnd gedrungen werden, da doch wie vorkhombt, Sy Vnbirtige seyen, wann nur ein Proportion in den Anschlag gehalten, die auf Sy khomenden gebürniß willigst jederzeit zu entrichten, Vnns derowegen zu remedir vnd Abstellung dergleichen Vngebür vnd Bedrangnuß, demuettigist angeruffen vnd gepetten. Wann wir dann für ganz billich halten vnd erkhennen, daß hiervmb eine solche Gleichheit vnd Proportion gehalten, damit der Bermeglich den armen Vebertrage vnd also dadurch zu erlegung unserer willigen Eontribution (dabei wir es genzlich vnd allerdings verbleiben lassen Euch die Abführung derselben von Quarral zu Quartal hiermit nochmals vnd alles Ernstes bey Vermeidung unserer Straff anbeuolen haben wollen) ein richtige gewißheit gemacht werde, daß Jeder sein auf Jme der billichkeit nach geschlagene Quota unsählbarlich erlegen vnd bezahlen khönnen. Alß ist vns. gdist gemessener vnd ernstlicher Beuelch an Euch

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