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Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums · 1860-01-01 · Heft 1 · p. Seite 267

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Journal
Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
Volume
1860
Issue
Heft 1
Date
1860-01-01
Page
Seite 267 (sequence 265)
Language
German
Belongs to
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268 bey Euerem Stattgericht alda dieselbe diese Schuld gestanden verelaget, daß Sie also entlich loeo eautioni8 einen auf die Statt Cassel lautenden Schuldtbrieff P. 14000 Rthlr. hinder gemeiner Statt Wormbs Rechenampt bis aus andere Verordnung vnd Zahlungsmittel deponirt vnd obwol er Judt verhoffet, gedachter Walther werde auf Geltmittel trachten, vnd die vorangezogene deponirte Obligation zu Iren Handen wiederum Prinzen, So hette Sie sich doch vnderstanden die an obberürten Gültbrieff verfallenen penitiones seiner vnwissent einzufordern vnd sich dahin zu bewerben, wie sie an Capital einst noch jemand, souiel möglich herauspringen möchten. Damit aber clagender Judt bey so beschaffenen Sachen nit gefehrt vnd Jhme daß nachsehen gelassen werden, Alß hat Er vnnß vmb einwendung vnseres Käys. promotorial schreiben vnderthenigst angeruffen vnd gepetten. Wan wir dan tragenden Kays. Ampts halber meniglich Rechtenß zu ertheilen vnß obliegend zu sein befinden vnd bey so gehörter Bewandtnuß der Sach sich in Allweeg gepieren will daß klagend Judt keineswegs Rechtloß gelassen, sondern Jhme zu dem Seinigen wider geholffen vnd Er ichtwas oder nit in gefahr gesetzt werde Alß beuehlen wir Euch hiermit gnedigst Jr wollet an gehörigen Ortten davor sein, vnd die Verordtung thun, damit gedachten Juden hierinen zu dem Jenigen, wozu er von Rechts wegen befuget .... unfehlbar geholffen vnd dieses unsere erthailte promotorial schreiben ftuchtbarlich gewiß würklich empfinden möge. An deme beschicht die selbst pillichkeit vnd vnser gnedigster geselliger Will vnd wir sein Euch mit rc. Geben zu Wien, 27. Marty 1629.

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