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Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums · 1860-01-01 · Heft 1 · p. Seite 265

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Journal
Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
Volume
1860
Issue
Heft 1
Date
1860-01-01
Page
Seite 265 (sequence 263)
Language
German
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266 dem wir der ganzen Judenschaft so sich sowole hier zu Prag als auch in allen andern Ortten in gedachtem vns. Erbkönigreiche Böheimb vnd Herzogt. Schlesien hin vnd wieder in denen Stätten, Markthen, Fleckhen vnd andern Gebiethen aus dem landt befinden eine gewisse Jährliche Geldteontribution vns zureichen auferlegt die Außthaillung des Anschlages aber unter Inen selbst zu machen gnedigst bewilligt und sich nun bei Einforderung desselben dießes weigern mecht, dass. sich die der andern Gebiette gesessene Juden, durch hilff, Eaneerung vnd Fürschub Jrer Obrigkeit zuor erleg vnd richtiges Parer bezahlung der gebührenden quota zu entschritten unterstehen derste, welches wir aber keineswegs zu erstatten gesinnt. Als hat vns hierdurch die alhier zu Prag wohnende Judenschafft demuetigest angeruffen und gebetten, daß wir zu Erhaltung ainer denen Juden bei allen denselben Obrigkeiten aus den landt vnd andere Orten durch gemessenes Patent gnädigst versagen wollen, damit alle vnd jede Juden Sy wohnen in Vns. Erbkönigreich Böhaimb vnd Erzherz. Schlesien wo Sy wollen niemandts außgenomben von Jrer Obrigkeit wann die quota von Inen Juden begert werdet in einer ihrer bezüglicher Verweigerung nit geschützt sondern vielmehr zu newerlegten Bezahlung wirklich verschafft compelliert vnd Ernstlich angehalt werden sollen. Wann wirr dann solches an Inen selbst für ganz billich halten, Als beuehlen wir Euch obemeltes allen vnd für jeden insonderheit unter dem oder welchen, vill oder wenig Juden seßhaft sein hiermit gnädigst auch Ernstlich, daß Jr besagte vnter Euch wohnende Juden, wann von denselben die von ihnen gebührende quota begehrt vnd eingefordert wird von raichung derselben am wenigsten nit abhaltet oder etwa selbige dadurch Euch oder Eurigen selbst einzufordern unterstehet sonder von Jene Juden vns. allhiefigen Pragerschen Judenschaft vnweigerlich erlegen lasset, Inen auch auf begebendten Fahl in Erthaillung der schleinigen Execution wie rechtlich beispringet vnd mit der ernstlichen

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