Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1860
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite 264 (sequence 262)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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265 Lagen dergestalt versperret, daß kein Judt es für fiel. die Gefahr so groß wie Sy immer wolle zur Abwendung derselben den Äußgang haben kenne, Vnnd daß allerhandt hiezugefehrliche reden von den von Inen bemeldten Persohnen wider Sy ausgesprengt werden, daß gibt die beyligende Copia Inen einbringend mehrers zu erinnern. Wann vnß dan außer ietz gedachtes Einbringen von der aigentlichen bewandtnuö der Sachen keine Wissenschaft nit zukhommen, Alß haben wir vmbt souil mehr dasselbige dir einzuschließen aine Notturfft erachtet mit den gnädigsten beuelch, daß du die vneingestellte Verfügung thuen wollest, damit besagte vnter deinen gepiett wohnhaffte Judenschafft wieder Ire Privilegien nit beschwert vnd keine occasion zu aufwiglung des gemainen Volkhs (in Massen von diesen anderswo beschehen) bey diesen ohne daß gefehrliche leuffen gegeben werde, wie nun daß obliegender schuldigkeit von dir billich beschicht alß gestattest vnns darmit vnsern gnedigsten geselligen Willen vnd feint dir mit Kays. gnaden vnd allen gueten beygethan. Geben zu Wien den 13 July 1627, VII. Die Juden in Prag sollen die Judensteuern von Böhmen vnd Schlesien eincassiren vnd niemand soll sie darin hindern. (Prag, 27. Jan. 1628.) Wir Ferdinand der Ander k. Entbiethen allen vnd Jeden vnseren Vorgesetzten Obrigkeiten, Landleuthen, deren Pfarrer vnd Verwallter auch sonst allen andern vns. Vndterthanen in getrewen vns. Erbkönigreiches Böhaimb vnd Herzogt. Schlesien in deren Gebiett Juden wohnen vnd seßhaft sein denen dieß vns. kays. vnd kön. Patent sürgezeigt werdet waß würden, Standes, vnd Wesens die feint vns. gnadt vndt alles guetes vnd geben Euch hiermit gnädiglich zu erkennen: Nach-