Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1860
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite 240 (sequence 238)
- Language
- German
- Belongs to
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_241 Schuldner wurden verhalten die Pflichten gegen ihre Gläubiger zu erfüllen. Es wurde nicht gestattet, daß während der Kriegszeiten die Juden mit Einquartirungen rc. belästigt wurden, eben so mißbilligte es der Kaiser, daß Aufreizungen gegen die Juden stattfinden. In Uebereinstimmung mit seinen Vorgängern und mit den Aussprüchen der Päbste weist er das Vorurtheil zurück, als würden die Juden Christenblut gebrauchen. Das Recht des Einzelnen wird im vollen Maaße gewahrt und geschützt. Dabei ist hervorzuheben, daß die kaiserlichen Briefe von einem wahrhaft religiösen Geist der Milde und Liebe durchweht find. Wiederholentlich wird darin bemerkt, daß die Stellung der Juden eine sehr verkümmerte sei, da ihnen die Handwerke zu betreiben rc. nicht gestattet ist. Von den allgemeinen drückenden Gesetzen waren die Hofjuden bis zu einem gewissen Punkte ausgenommen. Sie durften sich freier bewegen, konnten überall wo sie wohnten Häuser ankaufen und waren nicht mit Zöllen und Abgaben belästigt; die Judenzeichen zu tragen war ihnen erlassen. Ferdinand U. achtet den patriotischen Eifer der Juden, die mit Gut und Blut für die Rechte des Vaterlandes einstanden. Betrachtet man die damalige Stellung der Juden, würdigt man den Geist, der durch jene Zeit strömte; so wird man die Verdienste Ferdinands um die Juden in vollem Maaße anerkennen. Die Geschichte wird diese Aktenstücke nicht übersehen und aus die Wagschale Ferdinands legen, wenn sie über ihn zu Gerichte sitzen wird. l. 16