Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1860
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite 239 (sequence 237)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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240 ernannte. Ueber Selka und David Schah findet sich ein derartiges Gutachten vom 13. Mai 1620. Die Unterschriften sind hebräisch: David, Sohn des Pinehas Lewi Hurwiz und Moses Jeremias Gerson, Sohn des Moses Kohn sel. Angedenkens. Die Grabstätten von Dr. Halfanus und des Vorstehers Hurwiz befinden sich auf dem alten jüdischen Friedhofe in Wien. (S. Frankl Inschriften des alten jüdischen Friedhofes in Wien.) Wir bringen in den Beilagen*) das Dekret der Hofjuden Samuel zum Drachen und Samuel zum Straußen; in derselben Weise beiläufig sind auch die andern abgefaßt. Was wir dabei hervorheben müssen, ist, daß diese Privilegien für Hosjuden nicht blos für die betreffenden Persönlichkeiten galten, sondern auch für ihre Kinder, Verwandte rc., so daß diese Begünstigungen Vielen zu Theil wurden. Es sei hier auch eines Brieses erwähnt, welchen der Erzherzog Leopold an seinen Bruder den Kaiser Ferdinand II. schreibt **), in welchem er ihm die Angelegenheit des Lewi aus Bonn empfiehlt, und aus die Verdienste desselben hinweiset. Fassen wir das Ergebniß der gebotenen Dokumente kurz zusammen, so war die Stellung der 2uden unter Ferdinand II., abgesehen von den allgemein bestehenden drückenden Gesetzen, folgende: Die Juden waren in religiösen Angelegenheiten vollkommen autonom; nach ihrem Gutdünken konnten sie über innere Fragen urtheilen. Ohne Einwilligung des Kaisers dursten sie nirgends im deutschen Reiche verjagt und vertrieben werden, und da wo sie wohnten konnten sie Synagogen haben, das betreffende Beamtenperson.ale anstellen, Begräbnißplätze ankaufen rc. *) S. Beilage X. **) S. Beilage I.