Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1860
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite 204 (sequence 202)
- Language
- German
- Belongs to
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204 wollen auch hiemit Crafft dieß briefs, Das alle undt Jede unsere Bürgere undt einwonere undt die umb Unsernt willen Zuthunde und Zulassen verpflicht undt schuldig sein, soviel deren mit den Juden Jnn oder ausserhalb der Statt bishero einige Contracte undt Commercia gehabt, undt Ihnen geldt Vorgestrecket, Dasselbe ungeseumbt undt Zum lengsten Zwischen dato undt kunfftigen Johannis Baptistae tag von Ihnen wiederumb erfurdern undt sich solichs Leihens, Vorstreckens Undt Participirens nun hinsuro gentzlich eussern undt enthalten sollen, Undt weil wir auch berichtet, Das Hirunter sich bisweilen woll Zugetragen, das etliche Unsere Mitburgere, wan sie von andern Ihren Mitbrudern Undt Christen Ihrer Zustossenden Notturfft Undt gelegenstes nach Umb vorstreckung etwas geldes ersucht worden, sich deswegen als weren sie nicht bei geldt entschuldigt Undt aber Ihre Silbergeschirr undt andere Cleinodia Jhrenthalb In die Juden Zuuerseßen sich erbotten Undt darunter doch woll, wo nicht das geldt selbst ausgethan, Jedoch einen guten teil des Jüdischen Wuchers An sich gezogen, So wollen wir solichs Undt was hirunter sonsten vor geschwmdigkeit undt Praktiken mehr Immer erdacht werden muechten, hiemit gleichergestalt austrucklich verbotten haben, Und da nun hinfurters Jemandes befunden oder betretten würde, der diesem Unsern beuehlich zuwieder, den Juden einig geldt Vorstreckte oder dergleichen Handel Zu Vortsetzung des Jüdischen Lesterlichen Wuchers mit Ihnen pflüge, der soll uns alle mahl Jnn so Hoch verfallen sein, als er den Juden geliehen Undt vorgestrecket, Welchs wir auch mit ernst Undt ohn alle nachlassung einZusurdern wissen wollen, Undt damit nun Niemandt sich der Unwissenheit Zuentschuldigen, haben wir solichs Menniglichen durch diesen offenen anschlug notificiren wollen, Darnach sich ein Jeder Zurichten Undt vor schaden Zu hueten wissen wirdet. Geben unter Unserm Stadt Secret den 3. May anno §>88."