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Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums · 1860-01-01 · Heft 1 · p. Seite 193

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Journal
Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
Volume
1860
Issue
Heft 1
Date
1860-01-01
Page
Seite 193 (sequence 191)
Language
German
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198 Senior ministerii und Pastor an der Kreuzkirche Conrad Weck, dem. Pastor an der Marktkirche Heinrich Garber und dem Pastor an der Aegidienkirche Georg Niemeier bestand, wider sie gerichteten aufregenden Predigten eine sehr gereizte Stimmung gegen sie zu erkennen gab. Die Prediger glaubten nämlich damals sammt und sonders, von der Kanzel keinen besseren Gebrauch machen zu können, als wenn sie gegen die Juden auss heftigste losstürmten, sie des Wuchers ziehen, durch welchen sie die Bürger „aussaugten" und ihnen sogar vorwarfen, daß sie die christliche Religion und deren Stifter fortwährend lästerten. Hierbei vergaßen sich die Prediger so sehr, daß sie selbst den Rath und andere Obrigkeiten, welche den Juden Schutz verliehen hatten, aufs schärfste angriffen und laut erklärten, daß, wenn auch den Juden der Schutz verbrieft worden wäre, man ihnen doch nicht Wort zu halten brauchte, da sie als Ketzer zu betrachten wären. Dem Rathe konnte, zumal da die durch die Predigten veranlaßte Volksausregung bereits einen bedenklichen Character angenommen und der Pöbel nicht Unrecht zu thun geglaubt hatte, wenn er auf der Straße mit Steinen nach den Juden warf, das Verfahren der Geistlichkeit um so weniger gleichgiltig sein/ als die Angriffe der letzteren auch ihn trafen und das Benehmen der Prediger, eben weil sie allesammt und unausgesetzt dasselbe Thema behandelten, ihm wie eine Auflehnung gegen die vorgesetzte Behörde vorkommen mußte. Indeß, sei es aus Mangel an Energie oder aus Furcht vor dem Einflüsse der Geistlichkeit, sei es, weil er selbst noch in den Anschauungen der damaligen Zeit zu sehr befangen war, der Rath griff, bevor er etwas Entscheidendes in dieser Angelegenheit unternahm, zu einem damals so sehr beliebten Auskunstsmittel, er erbat sich nämlich das Gutachten der theologischen Facultät zu Helmstedt wie das der juristischen Facultäten zu Helmstedt, Leipzig und Wittenberg und begehrte namentlich Auskunft darüber, ob man verpflichtet sei, den Juden den ihnen verbrieften Schutz zu halten, wie man sich 13 i.

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