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Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums · 1860-01-01 · Heft 1 · p. Seite 164

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Journal
Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
Volume
1860
Issue
Heft 1
Date
1860-01-01
Page
Seite 164 (sequence 165)
Language
German
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165 nie und nimmer gesetzlich gefordert wurde. Mein die Studirenden lagen den rabbinischen Wissenschaften nie ob, mit der Absicht, einst ein geistliches Amt zu bekleiden. Sie studirten aus religiösem Antriebe, weil jeder Jude die mündliche und schriftliche Lehre kennen soll, aus Ehrgeiz, weil die Talmudisten das höchste Ansehen genossen, aus materiellen Vortheilen, weil sie nach dem Maaße ihrer Tüchtigkeit Aussichten aus die bedeutendsten Parthien hatten. Sie heiratheten jung, trieben ein Gewerbe, und entschlossen sich erst in reiferen Jahren, nachdem sie mitunter als Gelehrte sich berühmt und als Geschäftsleute sich arm gemacht, zur Uebernahme eines Rabbinates. Da konnte ein Examen nicht passend angeordnet werden, wie denn überhaupt das Judenthum nie einer strengen Ordnung huldigte, und in seiner Zerstreuung, Rechtslosigkeit und grauser Unterdrückung nicht huldigen konnte. Daher verdient die Einrichtung mehrerer Regierungen, keinen Kandidaten ohne abgelegtes Examen vor einer eingesetzten Commission zum Rabbinate zuzulassen, unsern tiefsten Dank. Nur müßten die Kommissionen aus tüchtigen, bewährten Männern zusammengesetzt sein, was aber leider um so seltener vorkommt, als die Regierungen sie nicht zu beurtheilen vermögen. Sollte jedoch einst eine Jüdisch-theologische Facultat mit den bedeutendsten, geistigen Kräften an der Spitze, mit besonderen Privilegien von den Regierungen ausgestattet und in einer der Majorität des Volkes zusagenden religiösen Richtung geleitet, in jedem großen Reiche zu Stande kommen; so würde sicherlich auch dieses Unwesen in die Finsterniß der früheren Jahrhunderte versinken, und eine neue glücklichere Zeit dem Rabbinerthume anbrechen.

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