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Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz · 1920-01-01 · 5. Jahrgang 5681 = 1920/21 (1920) · p. Seite 187

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Journal
Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz
Volume
5. Jahrgang 5681 = 1920/21 (1920-1920)
Issue
5. Jahrgang 5681 = 1920/21 (1920)
Date
1920-01-01
Page
Seite 187 (sequence 191)
Language
German
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187 Was das Verständnis des Schreibverbotes am Schabbos (auch der יום טוב ist für die Werkverbote ein Schabbos) erschwert, ist der Umstand, dass ״Schreiben mit dem Begriffe ״Arbeit“ sich nicht zu decken, ja gar nicht in ihr hineinzugehören scheint. Wenn es verboten ist, am Schabbos ״irgendwelche Arbeit“ zu verrichten, wie es in der schriftlichen Lehre heisst, von der allein man in nicht]üdischen und leider vielfach auch in jüdischen Kreisen etwelche Kenntnis hat, so scheint damit ״Schreiben“ nicht gemeint sein zu können. Mit ״Arbeit“, wie man leider allgemein מלאכה gänzlich falsch übersetzt hat, verbindet man den Begriff einer anstrengenden, ermüaenden Tätigkeit. Da nun Schreiben in normaler Ausübung nicht anstrengt und ermüdet, vielmehr eine leichte Arbeit ist, so will es zum Arbeitsverbot nicht passen und scheint das Ruhe-Gebot nicht zu stören. Es ist nun ohne weiteres für jeden, der mit den Schabbos-Vorschriften vertraut ist, klar, dass מלאכה mit ״Arbeit“ unrichtig wiedergegeben ist. Das Kriterium des Begriffes der verbotenen מלאכה ist nirgends die Anstrengung. Das geht schon aus den שיעורים hervor, die den vollständigen חיוב, die vollständige Sabbatverletzung, bedingen und die für die meisten Arbeitskategorien nur ein כל שהוא, d. h. irgend etwas Minimales, betragen. Wenn jemand z. B. mit einem einzigen, winzigen Steinchen an einem Bau gearbeitet, so kann er sicherlich dabei den ganzen Schabbos ״geruht“ haben, hat aber doch einen vollständigen איפור מלאכה, eine verbotene Arbeit, getan und es trifft ihn die volle Konsequenz einer Sabbatschändung. Hätte dagegen z. B. jemand den ganzen Schabbos unter grosser Anstrengung einen bestehenden Bau zerstört (nur um zu zerstören und nicht um wieder aufzubauen!), so hätte er wohl etwas Verbotenes getan — eben aus dem Sabbat-Ruhe-Begriff heraus — wäre aber nicht in gleicher Weise der Sabbat-

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