Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz
- Journal
- Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz
- Volume
- 5. Jahrgang 5681 = 1920/21 (1920-1920)
- Issue
- 5. Jahrgang 5681 = 1920/21 (1920)
- Date
- 1920-01-01
- Page
- Seite 157 (sequence 161)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3135693-3135704--1290-3137016- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
157 darstelle, nach welchem ja das Fleisch erstickter Tiere nicht gegessen werden dürfe. Hier befremdet vor allem die Peinlichkeit, mit der gewisse Schächtgegner für die richtige Handhabung des jüdischen Ritus besorgt sind. Anderseits bedenken sie nicht, dass das Tier zwar an Sauerstoffmangel in letzter Linie seine Lebensfunktion einstellt, dass es aber nicht die geringste Spur von Erstickungsqualen durchmachen muss, da es ja durch die Schockwirkung des Schächtschnittes und die gleich darauf einsetzende Blutleere des Gehirns bewusstlos werden muss. Wir kommen also zu dem Schlüsse, dass die Vorbereitungen zum Schächten heutzutage derart angeordnet werden können, dass der Vorurteilslose zugeben muss, das Tier erleide keine besondere Qual, und dass der eigentliche Schächtakt keine Tierquälerei sei, worin ja die grössten, in Betracht kommenden Autoritäten des vergangenen und jetzigen Jahrhunderts übereinstimmen. Eine grosse Zahl von erleuchteten Männern der Wissenschaft behauptet gar, das Schächten stelle die humanste Schlachtmethode dar. Luzern. Dr. med. Robert Guggenheim.