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Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz · 1919-01-01 · 4. Jahrgang 5680 = 1919/20 (1919) · p. Seite 169

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Journal
Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz
Volume
4. Jahrgang 5680 = 1919/20 (1919-1919)
Issue
4. Jahrgang 5680 = 1919/20 (1919)
Date
1919-01-01
Page
Seite 169 (sequence 172)
Language
German
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169 unparteiische staatliche Massnahme, welche jeglichen Konflikt mit dem Gewissen der Bürger zu vermeiden hätte, könnte hier Abhilfe bringen. Der Staat könnte z. B. bestimmen, dass jeder Steuerzahler eine seinen Verhältnissen entsprechende Quote für Unterrichtszwecke zu zahlen hätte, und zwar sollte jeder Steuerzahler diese Quote nach völlig freier Wahl einem der bestehenden privaten Unterrichtsvereine direkt zuführen müssen; die Quittung des Unterrichtsvereins wäre der Steuerbehörde als Beleg einzusenden. Bei Vorstehendem denken wir zunächst an Volks- und Mittelschulen, sowie Lehrerseminarien etc. Bei einer Universität könnte der Staat diejenigen Lehrstühle, bei denen überhaupt von Gewissensbedenken keine Rede sein kann (z. B. Mathematik und alle technische Fächer) selbst unterhalten, während die Errichtung der Lehrstühle für Bibelexegese, Talmudforschung und ähnliche Fächer, welche unmöglich „neutral“ behandelt werden können, der Privatinitiative zufallen müsste. Es ist mir selbstverständlich nicht darum zu tun, hier eine in Details ausgearbeitete Unterrichtsnovelle zu bringen, sondern nur Anregungen zu geben, wie mit gutem Willen auch heikle Probleme einer gerechten Lösung entgegengeführt werden können. Zum Schlüsse sei noch erwähnt, dass ich im vorstehenden nur dasjenige ausgeführt habe, was im Prinzip bereits vor einigen Jahren auf dem Zionistenkongress von misrachistischer Seite gefordert worden ist: Neutralität der Leitung in Kulturfragen, keine direkte oder indirekte Begünstigung oder Unterstützung aus öffentlichen Mitteln für Kulturzwecke, Überlassung der Kulturfragen den einzelnen Fraktionen. Es ist denn auch auf das freudigste zu begrüssen, dass zurzeit in Polen und besonders in Amerika eifrigst zu-

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