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Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz · 1918-01-01 · 3. Jahrgang 5679 = 1918/19 (1918) · p. Seite 125

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Journal
Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz
Volume
3. Jahrgang 5679 = 1918/19 (1918-1918)
Issue
3. Jahrgang 5679 = 1918/19 (1918)
Date
1918-01-01
Page
Seite 125 (sequence 126)
Language
German
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125 Sie jüdische Staatsverfassung. Bei einer kurzen Darstellung der jüdischen Staatsverfassung wollen wir uns von Anfang an darauf beschränken, lediglich über die Staatsverfassung zu berichten, welche auf Grund der biblisch-talmudischen Quellen kodifiziert worden ist. Zwei Fragen, welche sich hierbei sofort aufdrängen, wollen wir erwähnen, ohne sie zu beantworten. Es sind dies die Fragen 1) ob diese Staatsverfassung je zum vollen Rechte gekommen ist, d. h. also, ob das jüdische Staatswesen sich wirklich jemals dieser Verfassung voll und ganz untergeordnet hat, und 2) ob diese Verfassung bei der Regelung der Verhältnisse in einem künftigen Judenstaate auf absolute Souveränität Anspruch machen darf, beziehungsweise ob wir verpflichtet sind, diese Staatsverfassung ohne Abänderungen zu übernehmen. Die Beantwortung der ersten Frage dürfte einen Spaziergang durch die Geschichte unseres Volkes von der Errichtung des Königstums bis zur Zerstörung des zweiten Tempels notwendig machen, was nicht in unserer Absicht liegt, und wobei sich heraussteilen würde, dass mancher starke König weit über die ihm verfassungsmässig zustehenden Machtbefugnisse hinausgegangen ist, während andere schwächere Naturen sich viele der ihnen gebührenden Rechte aus der Hand haben reissen lassen. Die Untersuchung der zweiten Frage, der nach der weiteren Verbindlichkeit der kodifizierten Staatsverfassung mag zwar zurzeit etwas Verlockendes bieten, doch müssen wir es uns versagen, näher auf sie einzugehen. Es wird einst die Aufgabe der Besten unseres Volkes sein, welche sowohl mit genügendem Verständnis für die Bedürfnisse eines modernen Staatswesens, wie mit hervorragender

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